Erfundene Vergewaltigungsvorwürfe:Lehrerin muss 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Einen Kollegen brachte sie mit ihrer Vergewaltigungslüge fünf Jahre unschuldig hinter Gitter: Dafür muss die Lehrerin Heidi K. nun nicht nur selbst in Haft, sondern auch Schmerzensgeld zahlen. Ihr Opfer selbst ist verstorben, seine Tochter hatte geklagt.

Mit erfundenen Vergewaltigungsvorwürfen hatte Lehrerin Heidi K. einen Kollegen unschuldig ins Gefängnis gebracht. Dafür soll die 49-Jährige nicht nur selbst in Haft - sie muss auch 80.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie das Landgericht Osnabrück entschieden hat. Weder sie noch ihr Anwalt erschienen vor der Zivilkammer des Landgerichts.

Ihrem Opfer selbst kommt das Schmerzensgeld nicht mehr zugute. Horst Arnold, der stets seine Unschuld beteuert hatte, starb ein Jahr nach seinem Freispruch an Herzversagen. Seine Tochter hatte die Klage auf Schmerzensgeld eingereicht.

Fünf Jahre lang saß Arnold für die erfundene Vergewaltigung in Haft, bevor das Landgericht Kassel in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld feststellte.

Aufgrund der Falschaussage hatte das Landgericht Darmstadt die Lehrerin wegen Freiheitsberaubung Mitte September zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Heidi K. kündigte nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen.

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