Bundessozialgericht:Krankenkasse muss Glatzköpfigem keine Perücke zahlen

Ein Mann leidet seit 32 Jahren an vollständiger Haarlosigkeit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse seine Perücken - jetzt nicht mehr. Zu Recht, wie das Bundessozialgericht entschied.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Krankenkasse einem glatzköpfigen Mann keine Kunsthaarperücke bezahlen muss.

Männer können zwar in bestimmten Fällen eine Perücke von der Krankenkasse bezahlt bekommen - allerdings muss dafür eine Krankheit vorliegen. Der unbehaarte Kopf - auch ohne Brauen, Wimpern und Bart - muss eine entstellende Wirkung haben, entschied das Bundessozialgericht in Kassel.

In dem vorliegenden Fall wies der 3. Senat die Revision eines 76-Jährigen jedoch zurück. Der Mann aus dem rheinland-pfälzischen Contwig leidet seit 1983 an vollständiger Haarlosigkeit. Bis 2006 bezahlte die Krankenkasse die Perücke. Danach wurde der Antrag abgelehnt, weil Kahlköpfigkeit bei Männern nicht als störend empfunden wird - zu Recht wie das BSG entschied.

Seine Haarlosigkeit habe keine entstellende Wirkung. Dass der Betroffene das anders und als Benachteiligung seines Geschlechts empfinde, sei nicht maßgeblich.

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