Gezielt nach sexuellen Kontakten gesucht: Ein 53-Jähriger, der eine 14-Jährige nach einem Internet-Chat an den Bodensee gebracht hat, muss nun ins Gefängnis.
Kriminelles Ende einer Chat-Bekanntschaft: Das Landgericht Konstanz hat am Montag einen 53-jährigen Mann wegen Kindesentziehung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt.
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Ein Chat ist für ein junges Mädchen zum Horrortrip geworden - nun wurde ihr Peiniger zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt. (© Foto: dpa)
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Er hatte eine 14-Jährige im April ohne das Wissen ihrer Eltern aus ihrem Heimatort nahe Mönchengladbach an den Bodensee gebracht. Von der Anklage der zweifachen Vergewaltigung der Schülerin wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Der Arbeitslose aus Eigeltingen (Baden-Württemberg) hatte das Mädchen zwei Monate zuvor über das Internet kennengelernt. Er hatte die Schülerin überredet, zu ihm zu ziehen.
Im Chat hatte sich der geschiedene Vater von vier Kindern als jung und attraktiv ausgegeben. Als die 14-Jährige am 11. April am vereinbarten Treffpunkt sah, dass ihr Internet-Bekannter älter als ihr eigener Vater war, bekam sie einen Riesenschreck, ließ sich aber bedrängen und fuhr dann doch mit.
Der ehemalige Chemiefacharbeiter sitzt seit Juni in Untersuchungshaft und bleibt weiter hinter Gittern, wie das Gericht ferner entschied. Der Vorsitzende Richter Joachim Weimer sagte in der Urteilsbegründung, der 53-Jährige zeige keine Reue, bemühe sich nicht um Arbeit und hocke jeden Tag stundenlang vor dem Computer. "Die reale Welt spielt für Sie offenbar keine Rolle", kritisierte er.
Keinen Zweifel ließ Weimer allerdings daran, dass nach seiner Einschätzung der Mann aus Sachsen-Anhalt, den es 2002 an den Bodensee verschlagen hatte, im Internet nur deshalb chatte, "um junge Mädchen zu sich ins Bett zu bringen". Auch bei der 14-Jährigen habe er nur sexuelle Kontakte im Sinn gehabt. Dafür habe er mit "großer List" dem Mädchen "den Lover vorgespielt, der sie auf Händen trägt".
Der Vorsitzende Richter räumte ein, dass die Strafkammer beim Anklagepunkt Vergewaltigung nicht wusste, ob sie den Aussagen der 14-Jährigen glauben sollte. Da Zweifel bestanden, sei zugunsten des Angeklagten der Freispruch erfolgt. Die Schülerin hatte erst in der dritten Vernehmung erzählt, sie habe sich gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt. Spuren des Widerstands seien jedoch nicht gefunden worden. "Es war nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachzuweisen, dass Gewalt angewendet wurde", erklärte Weimer.
Der Staatsanwalt hatte fünfeinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von zwölf Monaten.
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(dpa/hai)
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Schade, dass gleich wieder ahnungslos drauf los kommentiert wird. In dem Artikel steht jedoch nicht drin, warum die Voraussetzugnen für § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) nicht vorlagen. Immerhin hatte das Mädchen gerade mal die Schwelle überschritten mit 14 Jahren, bei der man bestraft wird, egal was man in sexueller Hisnicht macht. Das ist aber kein Grund, warum man mit falschen Tatbeständen (sexuelle Nötigung) oder mit Begriffen wie "Männerjustiz" um sich wirft.
1 3/4 Jahre ohne Bewährung ist immerhin ein Wort, wenn man Strafen bei anderen Fällen sieht.
Solange fast ausschliesslich Männer über Männer richten, wird es immer zu ungerechten Urteilen kommen.
Was ist mit dem Vorwurf sexueller Nötigung? Egal? Unverständlich.