Der ehemalige Platzwart eines Ferienparks im Bergischen Land, dem 530 Fälle von Kindesmissbrauch nachgewiesen wurden, ist zu elf Jahren Gefängnis und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.

Der Platzwart eines Ferienparks im Bergischen Land ist am Mittwoch in Köln wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete der Richter anschließende Sicherungsverwahrung an.

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Dem 50-Jährigen wurden rund 530 Fälle nachgewiesen, in denen er Jungen im Alter von 9 bis 15 Jahren zu sexuellen Handlungen genötigt hatte. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Trotzdem verhängte das Gericht eine deutlich höhere Gefängnisstrafe als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. "Sie sind einer der schlimmsten Sexualverbrecher, den die Kammer in den letzten Jahren auf der Anklagebank hatte", sagte Richter Wolfgang Hansel an den Angeklagten gewandt.

Besonderer Vertrauensbruch

Dieser habe eine besondere kriminelle Energie entwickelt, indem er die Jungen mit Schwimmbadbesuchen und anderen Freizeitaktivitäten angelockt habe. Für die sexuellen Handlungen habe er in vielen Fällen Geld gezahlt, das er in seinem Computer auf virtuellen Guthabenkonten angelegt habe. Auf diese Weise habe er sicher gehen wollen, dass die Kinder und Jugendlichen regelmäßig wieder kommen.

Hansel bezeichnete den Platzwart als "gefährlich": "Die Betroffenen haben ihre ersten sexuellen Erfahrungen mit einem fremden Mann gemacht und gelernt, dass es Sex gegen Geld gibt." Der Angeklagte hatte die Taten über einen Zeitraum von elf Jahren hinweg in seinem Haus im Ferienpark sowie bei Urlauben an der Nordsee und in Spanien verübt.

In den meisten Fällen habe es sich auch um einen besonderen Vertrauensbruch gegenüber den Eltern benachteiligter Kinder gehandelt, erklärte der Richter. Die Verteidigerin des Angeklagten wollte wiederum für ihren Mandanten positiv geltend machen, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Die zuständige Strafkammer wies das als Milderungsgrund zurück. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

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(dpa/ihe)