Nach Mord im U-Boot an Kim Wall:Lebenslange Haft für Peter Madsen

  • Wegen der Tötung der schwedischen Journalistin Kim Wall ist der dänische Erfinder Peter Madsen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Das Kopenhagener Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 47-Jährige die 30-Jährige an Bord seines U-Bootes im vergangenen August gefoltert und ermordet hat.
  • Madsens Verteidigerin kündigt an, in Berufung zu gehen.

Von Silke Bigalke, Kopenhagen

Er nimmt den Schuldspruch stehend entgehen, seine Hände in den Hosentaschen. Lebenslange Haft, sagt die Richterin. Sie verurteilt Peter Langkjær Madsen wegen Mordes, für sexuellen Missbrauch besonders gefährlicher Art und für die Gefährdung der Sicherheit anderer auf See.

Als Richterin Anette Burkø ihre Erklärung vorliest, darf sich Madsen wieder neben seine Verteidigerin setzen. Er sitzt da wie zu Stein erstarrt, schaut regungslos vor sich auf den Tisch, kein einziges Mal schaut er auf.

"Zynischer und geplanter Mord" von "besonders brutaler Natur", sagt die Richterin. Sie erklärt, dass sie die Aussagen des Angeklagten für unglaubwürdig hält. Burkø ist davon überzeugt, dass Madsen sich sexuell an Kim Wall vergangen hat, ohne Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben. Er habe ihr schon vor ihrem Tod Verletzungen zugefügt, so die Richterin. Seiner Begründung, warum er die Leiche zerteilt hat, glaubt sie nicht. Er habe die Tat geplant. Nur das Opfer, Kim Wall, sei zufällig gewesen. Im Prinzip folgt sie mit ihrem Urteil allem, was der Staatsanwalt ausgeführt hat.

Ihr Schuldspruch, lebenslange Haft, gilt in Dänemark als ungewöhnlich hart für einen einzelnen Mord. Doch schon der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer erklärt, dass es in diesem Fall keinerlei mildernde Umstände gebe. Neben Richterin Anette Burkø sitzen zwei Laienrichter, das Urteil haben sie einstimmig gefällt. In Dänemark bedeutet Lebenslänglich, dass die meisten Verurteilen nach 15 oder 16 Jahren wieder frei kommen. Sie können aber auch deutlich länger absitzen.

Als die Richterin fertig ist, verlassen Madsen und seine Anwältin kurz den Raum, sie müssen sich beraten. Als sie zurückkommen, wirkt Madsen wieder munterer. Seine Verteidigerin sagt, dass sie "sofort Berufung" einlegen. Dann argumentiert sie, dass die Besuchs- und Briefkontrolle für ihren Mandanten aufgehoben werden müsse - aber auch das lehnt die Richterin ab.

Der Fall um die getötete Journalistin Kim Wall hatte weltweit Entsetzen ausgelöst. Die 30-Jährige hatte im August vergangenen Jahres Madsen auf einer Fahrt mit seinem selbstgebauten U-Boot begleitet, um einen Artikel über ihn zu schreiben. Ihre zerstückelte Leiche wurde später im Meer gefunden. Madsen hat stets bestritten, Wall getötet zu haben. Im Laufe der Ermittlungen änderte er jedoch mehrfach seine Aussage.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Wall in der Nacht zum 11. August 2017 an Bord seines U-Bootes entweder erdrosselt oder ihr die Kehle durchgeschnitten zu haben.

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