Urteil zur Intersexualität:Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht im Geburtenregister

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 1 SENAT URTEILSVERKÜNDUNG 31 05 2016 KARLSRUHE Der Erste Senat des Bu

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Neuregelung des bisherigen bürokratischen Umgangs mit Intersexuellen angemahnt. (Archivbild)

(Foto: imago/Stockhoff)
  • Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister, es verweist auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.
  • Ein intersexueller Mensch war zuvor mit seiner Klage auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" vor sämtlichen Instanzen gescheitert.
  • Der Gesetzgeber muss bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird.

Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war nach der Geburt als weiblich eingetragen worden. Einer später durchgeführten Chromosomenanalyse zufolge ist er aber weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.

Bislang war intersexuellen Menschen im Geburtenregister nur die Möglichkeit einer Leerstelle geblieben. Neugeborene werden von Standesbeamten entweder als männlich oder als weiblich eingetragen - oder als gar nichts. Seit 2013 darf dieser Eintrag offen bleiben, schon das sahen viele als Fortschritt. Zuvor gab es nur die Wahlmöglichkeit "männlich" oder "weiblich".

Trotzdem wirkt der Nulleintrag für viele wie das Verschweigen der unangenehmen Tatsache, dass das Personenstandswesen bislang keinen Begriff für Menschen hat, die nicht Mann sind und nicht Frau.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, wenn ihr Geschlechtseintrag offen bleibt", sagte Barley. Dies sei auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Die neue Bundesregierung müsse die Umsetzung zügig angehen.

Das Bundesinnenministerium kündigte an, das Urteil aus Karlsruhe zu respektieren und umzusetzen. Bei der Gestaltung gebe es gewissen Spielraum, sagte ein Sprecher. Zu Einzelheiten äußerte er sich nicht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes würdigte die Entscheidung des Verfassungsgerichts als "historisch" und mahnte eine umfassende Reform des Personenstandsrechts an.

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