Zoff zwischen Zoos um Eisbär Knut: Der Tierpark Neumünster will vor Gericht die Frage klären, ob er aus einem Zeugunsakt Ansprüche an den Millionengewinnen des Berliner Zoos anmelden kann.

Vor vollbesetzten Zuschauerreihen hat vor dem Berliner Landgericht am Dienstag ein besonderer Rechtsstreit begonnen: Es geht, so melden es die Agenturen, um das Fell des Eisbären Knut. Nun fiel Knuts Fell auf den jüngsten Bildern hauptsächlich dadurch auf, dass es eben nicht eisbären-weiß war. Aber das soll auch nur eine Umschreibung für den Zoff zwischen zwei Zoos sein: Es geht ums Geld.

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Um ihn geht es vor dem Berliner Landgericht: Publikumsmagnet Knut. (© Foto: dpa)

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Der Zoo Neumünster will an die Millionen, die Knut dem Berliner Zoo eingebracht hat. Denn Neumünster beharrt weiterhin auf Eigentumsrechten an dem Star des Berliner Zoos. Dies begründet er aus Knuts Familienbuch: Denn ohne die freundliche Leihgabe des Zoos Neumünster würde Knut heute nicht existieren. 1999 kam Vater Lars aus Neumünster nach Berlin. Knut wurde am 5. Dezember 2006 im Zoologischen Garten der Hauptstadt geboren.

Am Dienstag bot nun der Berliner Zoo 350.000 Euro, damit Knut endgültig in der Hauptstadt bleiben kann. Neumünster hingegen forderte die doppelte Summe von 700.000 Euro. Beide Seiten sollen sich bis zum 13. Juli einigen, forderte das Landgericht Berlin.

Peter Drüwa, der Zoochef von Neumünster, saß an diesem Dienstag mit in den Zuschauerreihen des Berliner Landgerichts. Er sagt, dass in der Zuchtvereinbarung festgehalten sei, dass das Ergebnis der ersten, dritten, fünften und jeder weiteren "ungeraden Nachwuchszeugung" dem Zoo Neumünster gehöre. Am konkreten Beispiel also: Knut ist Vater Lars' Erstgeborener. Und daraus begründet der Zoo Neumünster seine Besitzrechte an dem Eisbären. Die Berliner indes weisen dies zurück: Ein Sprecher sagte im vergangenen Jahr, dass dem Zoo ein Rechtsgutachten vorlege, wonach dem Zoo Neumünster keine Beteiligung an den Knut-Gewinnen zusteht.

Das wollte Zoodirektor Drüwa nun gerichtlich klären. Und wenn's sein muss, auch in einem Präzedenzfall, so drohte er im vergangenen Jahr. Mit der Klage ziehe man Konsequenzen aus "der totalen Verweigerungshaltung der Berliner Kollegen", hatten die Schleswig-Holsteiner erklärt. Es geht also um die Frage, ob der Zoo aus dem nur wenige Minuten dauernden Zeugunsakt tatsächlich einen rechtlichen Anspruch ableiten kann.

Im Juli 2008 reichte Drüwa eine Auskunftsklage ein. Ursprünglich sollte diese an diesem Dienstag vor dem Landgericht Berlin verhandelt werden: Damit wollte der Tierpark Neumünster erreichen, dass die Berliner Auskunft über die Gewinne aus der Knut-Vermarktung erteilen müssen. Während der Verhandlungen machte das Gericht aber den Vorschlag an beide Seiten, die Streitigkeiten zu lösen, indem sie über einen Verkauf nachdenken.

Der Zoo Berlin hatte 2007 auch dank Knut einen Rekordgewinn von rund 6,8 Millionen Euro erzielt, fast 3,2 Millionen Menschen besuchten den prominenten Eisbären. Der Tierpark Neumünster hingegen hat nach eigenen Angaben rund 200.000 Besucher jährlich.

Knut sei in Berlin gut aufgehoben, sagte Drüwa, für den Neumünsteraner Tierpark stehe allerdings viel auf dem Spiel. Das durch die Vermarktung von Knut erwirtschaftete Geld werde dringend für Renovierungsarbeiten gebraucht.

Zum Prozess an diesem Dienstag erschienen beide Zoochefs, neben Peter Drüwa aus Neumünster auch Bernhard Blaszkiewitz aus Berlin. Dieser hatte die Forderungen Drüwas bereits 2008 auf der Hauptversammlung der Zoo-Aktionäre mit den recht abschätzigen Worten zurückgewiesen: "Die bekommen ein paar Pinguine, das war's."

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(sueddeutsche.de/dpa/hai/plin)