Eier aus überfüllten Käfigen:Ermittlungen gegen 200 Legebetriebe

Ermittlungen gegen 200 Legebetriebe

So frei wie auf diesem Hof in Niedersachsen laufen Legehennen selten herum. Gegen 200 Betriebe in Norddeutschland wird derzeit ermittelt: Sie sollen zu viele Hühner auf zu engem Raum halten. 

(Foto: dpa)

Sie sollen gegen Gesetze verstoßen haben, die regeln, wann ein Ei "von freilaufenden Hühnern" kommt und wann es ein Bio-Ei ist: Gegen 200 Legebetriebe in Norddeutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ihre Hühnerställe sollen völlig überfüllt sein.

Wer Eier aus Freilandhaltung kauft, zahlt dafür bewusst mehr. Doch wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft in Oldenburg bestätigt, wurden Verbraucher in mehreren Bundesländern getäuscht. Der Verdacht: Viel mehr Hühner sollen auf engstem Raum gehalten worden sein als erlaubt, sowohl in der Freiland- als auch in der Käfighaltung.

Die Behörde ermittelt gegen etwa 150 Betriebe in Niedersachsen, etwa 50 weitere Verfahren wurden an Ermittler in anderen Ländern abgegeben worden. Erste Untersuchungen habe es schon im Herbst 2011 gegeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach einem Bericht des Spiegel.

"Der Verdacht ist, dass es sich um systematischen Betrug handelt. Das ist kein Kavaliersdelikt, das wäre Verbrauchertäuschung", sagte der neue niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Der Grünen-Politiker kündigte Konsequenzen an, falls sich der Verdacht bestätigen sollte. Geprüft werde, ob den Betrieben die Zulassung entzogen wird. "Wir können aber erst entziehen, falls sich der Betrug bestätigt und die Betriebe überführt sind", sagte Meyer.

Betroffen sind dem Minister zufolge überwiegend konventionelle Betriebe mit Freilandhaltung, aber auch einige Bio-Höfe. Für die Freilandhaltung sind mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche pro Huhn vorgeschrieben. Dem Bericht des Spiegel zufolge sind Millionen Bio-Eier verkauft worden, die so nicht hätten deklariert werden dürfen.

Das Landwirtschaftsministerium hat nach eigenen Angaben gleich zu Beginn Kenntnis von den Ermittlungen erhalten. Daraufhin seien die für die Tierschutzüberwachung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte informiert und zu Kontrollen aufgefordert worden.

Neben Niedersachsen sind demnach vor allem Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Ermittelt wird wegen möglicher Verstöße gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetzbuch sowie das ökologische Landbaugesetz. Verstöße könnten mit Geldstrafen und Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. Auch Betrugsvorwürfe müssten geprüft werden.

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