Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat die Polizei erneut ein vernachlässigtes und schwer misshandeltes Kind entdeckt. Der zweijährige Junge lag in einer verwahrloster Wohnung in Duisburg.
Ein stark unterernährter zwei Jahre alter Junge mit Verletzungen am ganzen Körper ist aus einer verwahrlosten Wohnung in Duisburg gerettet worden. Lebensgefahr für das Kind bestehe nicht, hieß es, nachdem der Junge in einem Krankenhaus untergebracht und untersucht worden war.
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Das Jugendamt habe die Vormundschaft für das Kind beantragt und werde den Jungen nun zunächst in einer Pflegefamilie unterbringen, sagte der Leiter des Duisburger Jugendamts Thomas Krützberg am Dienstag.
Die Polizei war bereits am Montag wegen eines Streits zwischen der 24-jährigen Mutter des Kindes und einem gleichaltrigen Mann in die Wohnung gerufen worden. Dabei war es nach Darstellung des Jugendamts um den Zustand des kleinen Jungen gegangen. Das Kind sei zuvor von der Mutter in die Obhut ihres Lebensgefährten gegeben worden, weil sie wegen eines Beinbruchs vier Wochen in einem Krankenhaus behandelt worden sei.
Stoß- und Schlagverletzungen
Danach habe die Frau selbst die Polizei gerufen, als der Mann ihr am Montag die Herausgabe des Kindes verweigert habe. Die Polizei wollte dagegen keine Angaben zu den Hintergründen des Streits machen.
Bei der anschließenden Untersuchung in der Klinik wurden Stoß- und Schlagverletzungen am ganzen Körper des zwei Jahre und sieben Monate alten Jungen festgestellt. Am Fuß hatte er eine Brandwunde. Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen sei der Junge dafür bestraft worden, dass er immer wieder in die Hose gemacht habe, so die Polizei.
Ein Bett für den kleinen Jungen habe es in der Wohnung des Mannes nicht gegeben, so dass der Kleine auf dem Fußboden schlafen musste. Gegen die Mutter und den gleichalterigen Mann sei Haftbefehl wegen Kindesmisshandlung ergangen, so ein Polizeisprecher. Beide säßen in Untersuchungshaft.
Hausbesuch Ende September
Das Duisburger Jugendamt sieht dagegen nach Angaben von Krützberg keine Versäumnisse bei der Betreuung der Mutter und ihres Kleinkinds. In der eigenen Wohnung der Frau sei der Junge nach den Beobachtungen des Amts ausreichend versorgt worden und habe dort auch ein Bett gehabt.
Die Frau habe lediglich die Termine für einige Vorsorgeuntersuchungen nicht rechtzeitig wahrgenommen. "Es bestand überhaupt kein Grund, eine erzieherische Maßnahme zu installieren", sagte er. Zuletzt habe es Ende September einen Hausbesuch bei der Frau gegeben. "Der Fehler war, dass die Frau das Kind in die Obhut ihres Lebensgefährten gegeben hat", sagte Krützberg.
Kritik aus Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht warf dem Bund unterdessen mangelnde Aktivitäten beim Kinderschutz vor. "Im Rahmen einer Sonderkonferenz am 24. November 2006 zum Thema Kinderschutz und im Rahmen von Bundesratsaktivitäten hatten wir den Druck und die Erwartung auf die Bundesebene gerichtet, doch wir sind enttäuscht worden", sagte die SPD-Politikerin dem Berliner Tagesspiegel.
Weil ihr Land nicht länger warten, sondern eigene Möglichkeiten ausschöpfen wolle, habe es ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. "Ich weiß, dass sich auch andere Bundesländer auf den Weg gemacht haben, ein solches oder ähnliches Gesetz zu verabschieden", sagte Trauernicht. Sie halte das für erforderlich: "Gut wäre es gewesen, wenn die Bundesebene dies koordiniert hätte, damit die rechtlichen Situationen in den einzelnen Ländern gleich gewesen wären."
Schwerin plant eigene Untersuchung
Das Stadtparlament von Schwerin will die Aufklärung des Hungertods von Lea-Sophie wohl mit eigenen Untersuchungen vorantreiben. Es wird ein Gremium aus Vertretern aller Fraktionen geben, das parallel zu den laufenden Prüfungen der Verwaltung eigene Ergebnisse beisteuern soll, wie der Vorsitzende der Fraktion CDU/Liberale, Gert Rudolf, ankündigte.
Darüber herrsche weitgehend Einigkeit in der Stadtvertretung. Er gehe davon aus, dass am 10. Dezember ein entsprechender Beschluss gefasst werde. Die Stadtverwaltung hatte ebenfalls angekündigt, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einem Untersuchungsbericht begleiten zu wollen.
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(dpa/AP/ckn)
Frauen in Saudi-Arabien
In meinem allerersten Beitrag habe ich den Ort Schwerin falsch geschrieben. Für den Fall, dass ich damit jemanden beleidigt haben sollte, bitte ich höflich um Entschuldigung. Das war kein Vorsatz, aber im Satzzusammenhang könnte es missverständlich wirken. Ich würde nicht einmal diesen von mir dort benannten Sozialdezernenten beleidigen. Also: der Tippfehler war kein Vorsatz. Danke für das Verständnis, das Thema macht halt teils arg schwungvoll...beim Tippen.
Das Kind lebt bei einer lt. PU Duisburg Presseinfo und dem WDR als Drogenkonsument(in) bekannten Person. Das Jugendamt hat offenbar bereits "Betreuung" und "Hausbesuch" im September 07 unernommen. Vorsorgetermine wohl mindestens als nicht rechtzeitig wahrgenommen, registriert. Soviel zu den ganz "normalen, gut versorgten Verhältnissen". In ganz normalen versorgten Verhältnissen gibt es Verwandtschaft oder man lässt z.B. das was in manchen Regionen von DE "Der Maschinenring" heisst kommen. Maschinenring ist eine landwirtschaftlich orientierte Haus-Hof-Kinder-Betreuung, ausgebildete Dorfhelferinnen und -helfer kann man dort zu sehr sehr lieben Preisen für die Zeit einer Abwesenheit - auch und gerade im Notfall - ins Haus kommen lassen. Normal -gut - versorgte Kinder geht glaube ich schon ganz anders. Der vertrauenswürde Kindersitter wird sich wohl kaum innert vierer Wochen zu einem Kinder-prügelnden, -verbrennden Monster entwickelt haben? Ich denke nach normaler Lebenserfahrung, wird man sich schon gegenseitig kennen. Ein akuter Beinbruch lässt in der Regel nicht die Zeit, das Kind noch brav mit Rucksack und Trost bei einem Freund selbst abzuliefern. Wer hat das Kind dort abgeliefert? Ein fehlendes Kinderbett und eine total verwahrloste Wohnung? Das fällt dem Abliefernden nicht auf?Ich sage nicht, dass Fehler nicht passieren können, aber im vorliegenden Umstand, kann das wohl nicht ernstlich überlegenswert sein. Die Aufforderung an SZ finde ich ganz gut, nämlich mehr Hintergrund zu liefern. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass sinnlose Behörden, wie sinnlos diese JA agieren, liegt nun weiss Gott ausgebreitet genug auf dem Tisch, unbrauchbar sind. Schade um das Geld. Einen völlig anderen Weg zu gehen, wär den Versuch schon wert. Gescheiterte Konzepte muss man ausmustern. Ich bin da zu jeder Mitarbeit und zu Einsatz bereit. Freundliche Einladung, mein Gästebuch aufzusuchen.
NetFiddler: Die Privatisierung hat schon so manche Probleme gelöst, wo es vorher nur Stillstand, Rückständigkeit oder mangelndes Engagement gab.
Die private Krankenpflege ist ein Totschlagargument, es hat nie eine staatliche Krankenpflege gegeben und der Blick zurück auf ehemalige Zustände ist nur allzuoft verklärt.
So, zum Fall: Da gibts also eine Mutter eines Zweijährigen, offenbar drogenabhängig, und deshalb vom Jugendamt "überwacht" oder "begleitet".
- Und dieses Jugendamt merkt nicht, dass diese Mutter 4 Wochen im Krankenhaus liegt?
- Falls doch, fragt dieses Jugendamt nicht nach dem Verbleib des Kindes?
- Falls doch, geht dieses Jugendamt nicht mal nachschauen beim "Freund" der Mutter?
4 Wochen im Krankenhaus verbringt man nicht komplett in Narkose oder Dämmerzustand.
- Hat eine Mutter nicht einmal in 4 Wochen Zeit, ihr Kind anzurufen?
- Hat eine Mutter nicht einmal in 4 Wochen Zeit, ihren "Freund" anzurufen?
- Hat eine Mutter nicht einmal in 4 Wochen Zeit, dem Jugendamt bescheid zu sagen?
Seltsam, seltsam. Stellen Sie sich diese Fragen nicht auch?
Da scheint doch jemand den Schlaf der Gerechten geschlafen zu haben?
Man kann alles schönreden und verharmlosen, aber wenn ein ansonsten vom Jugendamt begleiteter zweijähriger Junge aus dem Drogenmillieu für 4 Wochen "verschwindet" und die Mutter sich nciht gemeldet haben sollte, DANN HAT DAS JUGENDAMT GEPENNT!!! Da gibts nichts schönzureden.
nachlesbar in Pressemappe der DU Polizei, nachlesbar bei WDR.
Bei nochmaligem Lesen des Artikels vermisse ich den Satz über die Drogen.
Wenn man dann jetzt - ohne Drogen - das liest, ergibt sich für mich folgendes Bild.
Eine Mutter von einem bis dato gut versorgten Kind muss nach einem Beinbruch für vier Wochen ins Krankenhaus und überlässt das Kind der Obhut eines Mannes, zu dem sie wohl Vertrauen hat. Als sie aus dem KH wieder raus kommt, stellt sie fest, was dieser Mann mit dem Kind gemacht hat, es entsteht ein Riesenkrach und sie ruft die Polizei. Das ist schlimm - aber wo ist das Fehlverhalten des JA zu erkennen? Und wieso wird die Frau angezeigt wegen Kindesmisshandlung, wenn sie im KH war?
Irgend etwas stimmt hier nicht. Zumindest habe ich das Gefühl.
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