Nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat die Polizei erneut ein vernachlässigtes und schwer misshandeltes Kind entdeckt. Der zweijährige Junge lag in einer verwahrloster Wohnung in Duisburg.

Ein stark unterernährter zwei Jahre alter Junge mit Verletzungen am ganzen Körper ist aus einer verwahrlosten Wohnung in Duisburg gerettet worden. Lebensgefahr für das Kind bestehe nicht, hieß es, nachdem der Junge in einem Krankenhaus untergebracht und untersucht worden war.

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Das Jugendamt habe die Vormundschaft für das Kind beantragt und werde den Jungen nun zunächst in einer Pflegefamilie unterbringen, sagte der Leiter des Duisburger Jugendamts Thomas Krützberg am Dienstag.

Die Polizei war bereits am Montag wegen eines Streits zwischen der 24-jährigen Mutter des Kindes und einem gleichaltrigen Mann in die Wohnung gerufen worden. Dabei war es nach Darstellung des Jugendamts um den Zustand des kleinen Jungen gegangen. Das Kind sei zuvor von der Mutter in die Obhut ihres Lebensgefährten gegeben worden, weil sie wegen eines Beinbruchs vier Wochen in einem Krankenhaus behandelt worden sei.

Stoß- und Schlagverletzungen

Danach habe die Frau selbst die Polizei gerufen, als der Mann ihr am Montag die Herausgabe des Kindes verweigert habe. Die Polizei wollte dagegen keine Angaben zu den Hintergründen des Streits machen.

Bei der anschließenden Untersuchung in der Klinik wurden Stoß- und Schlagverletzungen am ganzen Körper des zwei Jahre und sieben Monate alten Jungen festgestellt. Am Fuß hatte er eine Brandwunde. Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen sei der Junge dafür bestraft worden, dass er immer wieder in die Hose gemacht habe, so die Polizei.

Ein Bett für den kleinen Jungen habe es in der Wohnung des Mannes nicht gegeben, so dass der Kleine auf dem Fußboden schlafen musste. Gegen die Mutter und den gleichalterigen Mann sei Haftbefehl wegen Kindesmisshandlung ergangen, so ein Polizeisprecher. Beide säßen in Untersuchungshaft.

Hausbesuch Ende September

Das Duisburger Jugendamt sieht dagegen nach Angaben von Krützberg keine Versäumnisse bei der Betreuung der Mutter und ihres Kleinkinds. In der eigenen Wohnung der Frau sei der Junge nach den Beobachtungen des Amts ausreichend versorgt worden und habe dort auch ein Bett gehabt.

Die Frau habe lediglich die Termine für einige Vorsorgeuntersuchungen nicht rechtzeitig wahrgenommen. "Es bestand überhaupt kein Grund, eine erzieherische Maßnahme zu installieren", sagte er. Zuletzt habe es Ende September einen Hausbesuch bei der Frau gegeben. "Der Fehler war, dass die Frau das Kind in die Obhut ihres Lebensgefährten gegeben hat", sagte Krützberg.

Kritik aus Schleswig-Holstein

Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht warf dem Bund unterdessen mangelnde Aktivitäten beim Kinderschutz vor. "Im Rahmen einer Sonderkonferenz am 24. November 2006 zum Thema Kinderschutz und im Rahmen von Bundesratsaktivitäten hatten wir den Druck und die Erwartung auf die Bundesebene gerichtet, doch wir sind enttäuscht worden", sagte die SPD-Politikerin dem Berliner Tagesspiegel.

Weil ihr Land nicht länger warten, sondern eigene Möglichkeiten ausschöpfen wolle, habe es ein eigenes Kinderschutzgesetz verabschiedet. "Ich weiß, dass sich auch andere Bundesländer auf den Weg gemacht haben, ein solches oder ähnliches Gesetz zu verabschieden", sagte Trauernicht. Sie halte das für erforderlich: "Gut wäre es gewesen, wenn die Bundesebene dies koordiniert hätte, damit die rechtlichen Situationen in den einzelnen Ländern gleich gewesen wären."

Schwerin plant eigene Untersuchung

Das Stadtparlament von Schwerin will die Aufklärung des Hungertods von Lea-Sophie wohl mit eigenen Untersuchungen vorantreiben. Es wird ein Gremium aus Vertretern aller Fraktionen geben, das parallel zu den laufenden Prüfungen der Verwaltung eigene Ergebnisse beisteuern soll, wie der Vorsitzende der Fraktion CDU/Liberale, Gert Rudolf, ankündigte.

Darüber herrsche weitgehend Einigkeit in der Stadtvertretung. Er gehe davon aus, dass am 10. Dezember ein entsprechender Beschluss gefasst werde. Die Stadtverwaltung hatte ebenfalls angekündigt, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit einem Untersuchungsbericht begleiten zu wollen.

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(dpa/AP/ckn)