Duisburg:Entschädigung für Rettungseinsatz bei Loveparade abgelehnt

Seit seinem Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe vor fünf Jahren ist ein Feuerwehrmann traumatisiert. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Entscheidung: Klage abgelehnt

Das Landgericht Duisburg hat eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück 2010 abgelehnt. Es ist das erste Zivilverfahren zu der Tragödie, das zu Ende geht.

Schon zum Auftakt des Verfahrens hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass die Klage aus Rechtsgründen wenig Aussicht auf Erfolg habe. "Bei Ihnen geht es um ein typisches Berufsrisiko, aus unserer Sicht", hatte der vorsitzende Richter Anfang September gesagt.

Der Kläger: ein traumatisierter Feuerwehrmann

Ein Feuerwehrmann, der bei der Duisburger Loveparade im Einsatz war, verlangte 90 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er leidet seit dem Unglück an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Katastrophe: eine juristische Dauerbaustelle

Vor dem Landgericht Duisburg laufen noch weitere Zivilverfahren. Ob es auch eine strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks geben wird, steht noch immer nicht fest. Das Landgericht prüft noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und den Veranstalter zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen. Etwa 500 Menschen wurden verletzt. Hunderte Besucher des Techno-Festivals sind bis heute traumatisiert.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: