Seine brutalen Taten hatten den größten Massengentest Deutschlands ausgelöst. Nun ist der Kinderschänder verurteilt worden.
Klein und gedrungen wirkt der Mann auf der Anklagebank. Er trägt eine rote Strickjacke über dem schwarzen Rollkragenpullover und wagt kaum aufzuschauen unter der merkwürdig kindlich wirkenden schwarzen Ponyfrisur. Zwei Mädchen zwischen neun und elf Jahren hatte der Lkw-Fahrer Carsten D. vor Jahren im Dresdner Umland brutal geschändet, daraufhin suchte die Polizei ihn viele Monate lang mit einer 30-köpfigen Sonderkommission, überdies wurde der größte Massen-Gentest in der deutschen Justizgeschichte durchgeführt.
Bild vergrößern
Per Massengentest identifiziert: Der verurteilte Kinderschänder Carsten D. (© Foto: ddp)
Anzeige
Vor dem Dresdner Landgericht gestand der Lkw-Fahrer jetzt seine Taten und gab kaum hörbar eine Entschuldigung gegenüber den Opfern von sich. Eine Strafkammer verurteilte ihn daraufhin zu einer Haftstrafe von elf Jahren.
Insbesondere durch den Massen-Gentest hatte der Fall bundesweit Aufsehen erregt: 14.200 Speichelproben von Männern aus verschiedenen Dresdner Stadtteilen hatte die Polizei im Labor untersuchen lassen. Ermittelt wurde der Täter dann freilich mit vergleichsweise traditionellen Methoden - er ging durch eine Zug um Zug verfeinerte Rasterfahndung ins Netz.
Im Laufe des Prozesses stufte ein psychiatrischer Gutachter den 33-Jährigen nun als "relativ normalen Mann" ein. Der Lkw-Fahrer habe seine Macht erleben und seine "egozentrischen Bedürfnisse" befriedigen wollen, und er habe so getan, "als wären seine Opfer junge Frauen", meinte der Gutachter. Das Wiederholungsrisiko schätzte der Psychiater als "sehr, sehr gering" ein.
Im September 2005 war Carsten D. auf sein erstes Opfer gestoßen. Im Dresdner Stadtteil Hellerau zerrte er ein neunjähriges Mädchen auf offener Straße in sein Auto, damals ein silbergrauer Suzuki. Er fuhr mit dem Kind in ein Waldstück und vergewaltigte es auf brutalste Weise.
Nach der Tat gab er seinem Opfer drei Euro in die Hand und setzte es an einer Straße im Stadtteil Hellerau ab. Schwerverletzt im Genitalbereich musste das Kind noch am selben Tag notoperiert werden.
Drei Monate später, im Januar 2006, zwang der Täter im Ort Coswig bei Dresden eine Elfjährige in seinen Wagen - diesmal war es ein dunkelblauer Daewoo. Auch die Elfjährige wurde brutal vergewaltigt, beide Mädchen hatte der Lkw-Fahrer überdies in Todesangst versetzt, wie eine Polizistin berichtete, welche die Kinder kurz nach den Taten vernommen hatte. So soll die Elfjährige während der Fahrt in den Wald gefragt haben: "Werde ich überleben?" Darauf habe der Lkw-Fahrer gesagt: "Das hängt ganz von dir ab."
Auf der Suche nach dem Täter tappte die Polizei zunächst im Dunkeln. Klar schien nur: Der mutmaßliche Kinderschänder kannte sich offenbar gut aus in der Region, mithin nahmen die Ermittler an, dass er aus einem der Stadtviertel im Dresdner Norden stammen musste. Deshalb entschlossen sich die Fahnder, möglichst alle männlichen Bewohner der in Frage kommenden Viertel zum freiwilligen Gentest zu bitten. Immer wieder neue Probandengruppen lieferten Speichelproben ab, anfangs ohne Ergebnis. Unterdessen wurden alle Umstände der Tat überprüft und einige Einzelheiten als Rastermerkmale herausgearbeitet.
Gesucht wurden damals männliche Personen, die in den Dresdner Stadtteilen Klotzsche oder Hellerau wohnten, in ein Verkehrsdelikt verwickelt gewesen waren und ein Auto mit dem Kennzeichen-Fragment DD - D fuhren. Zwei Personen blieben im Raster hängen, für die eine konnte die Tat ausgeschlossen werden, die andere Person war Carsten D. Anfangs stritt er die Tat ab. Unterdessen hatte er etwa zeitgleich am Speicheltest teilgenommen - das Ergebnis, das kurz darauf eintraf, war eindeutig.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 12.12.2008/beu/grc)
Bundespräsident Gauck in Israel
wenn garantiert ist, dass der Täter diese Zeit auch voll absitzt, und nicht nach der Hälfte als geheilt entlassen wird, weil er schöne Bildchen malt oder rührende Briefe schreibt.
Auch Freigang und Hafturlaub sollte es nicht geben.
Danach sollte erneut entschieden werden, ob man ihn auf die Menschheit loslassen darf.
Ich glaube die Todesstrafe wäre zu einfach in diesem Fall.
Man sollte ihn eher ganz normal in einem "Schwerverbrecherknast" unterbringen. Kinderschänder gelten dort als "unterster Abschaum" und sind sicher "gerne gesehen".
Er sollte auch gedemüdigt werden wie er es selbst mit den Mädchen skrupellos gemacht wird.
Aber leider werden solche Fälle ja immer isoliert im Gefängnis untergebracht. Irgendwie ja schon schade.
Es ist schon absurd wenn man vergleicht, daß Schelsky vier Jahre sitzen muß und dieser Kinderschänder nur elf ausfaßt.
Hier wird sichtbar, wie die Gesellschaft Werte heute gewichtet.
Ein Betrüger wird ähnlich hart bestraft wie ein Kinderschänder.
Wir können froh sein, dass bei uns Urteile nur im Namen des Volkes und nicht vom Volk gesprochen werden. Denn sonst gäbe es für sämtliche Verbrechen wohl nur noch lebenslänglich, bis auf Steuerhinterziehung und Alkohol am Steuer, denn das sind ja Kavaliersdelikte.
Zum Glück haben wir eine Justiz, die mit Augenmass urteilt und sich nicht von dumpfen Rachegedanken leiten lässt.
Ihre Ausführungen zur prozentualen Rückfallwahrscheinlichkeit sog. Pädophiler gehen im vorliegenden Fall an der Sache vorbei, als der Gutachter, der, wie bereits erwähnt, zu den besten und erfahrensten in Deutschland zählt, eine Pädophilie gerade nicht festgestellt hat. Im Artikel heißt es hierzu:
"Im Laufe des Prozesses stufte ein psychiatrischer Gutachter den 33-Jährigen nun als "relativ normalen Mann" ein. Der Lkw-Fahrer habe seine Macht erleben und seine "egozentrischen Bedürfnisse" befriedigen wollen, und er habe so getan, "als wären seine Opfer junge Frauen", meinte der Gutachter. Das Wiederholungsrisiko schätzte der Psychiater als "sehr, sehr gering" ein."
Natürlich mutet es für Laien unverständlich an, im Falle des (schweren) sexuellen Mißbrauchs von Kindern nicht auch automatisch eine pädophile Störung des Täters annehmen und feststellen zu können. Der - grob vereinfacht gesagte - Unterschied ist jedoch, dass der Pädophile sein sexuelles Interesse nur auf Kinder/Minderjährige richtet und auch nur so sexuelle Befriedigung erlangt, wohingegen es sich offenbar - zumindest der Berichterstattung zufolge - im vorliegenden Fall um einen Täter handelt, bei dem es in der Tatausführung um Macht ging, die er bei altersgleichen Personen sexuell nicht ausüben kann; weswegen, wird aus dem Artikel nicht deutlich, das Gutachten wird sich hiermit sicherlich über vielzählige Seiten beschäftigt haben.
Hätte der Sachverständige eine pädophile Störung festgestellt, hätte auch die Annahme zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit nahegelegen und hätte sich der Gutachter auch zur Frage der Wiederholuingsgefahr mit Sicherheit anders als geschehen geäußert.
Auf Ihr haarsträubendes Demokratieverständnis möchte ich i.Ü. nur aus Gründen der Sachlichkeit nicht näher eingehen.
Paging