Fünf Monate nach dem von Dieter Althaus verursachten tödlichen Skiunfall wartet der Witwer von Beata Christandl weiter auf ein Schuldbekenntnis des Ministerpräsidenten.

Der der Witwer von Beata Christandl ist enttäuscht: In einem Brief an ihn versuche Dieter Althaus, seine persönliche Schuld zu relativieren. Er stehe nur zu seiner juristischen Verantwortung, sagte der Rechtsanwalt des Witwers, Alexander Rehrl aus Salzburg laut Medieninformationen.

Bild vergrößern

Spricht von einer Verkettung unglücklicher Umstände: Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus. (© Foto: dpa)

Anzeige

Althaus spreche weiterhin von einer Verkettung unglücklicher Umstände, die zu dem tragischen Unfall im Skigebiet Riesneralm in Österreich geführt habe. "Mein Mandant hätte sich gewünscht, dass Herr Althaus sich zu seiner Schuld bekennt", sagte Rehrl dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Die 41 Jahre alte Beata Christandl war bei dem Zusammenstoß mit Althaus am Neujahrstag ums Leben gekommen.

Dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Althaus, er habe an den Unfall und an die Zeit direkt danach keine Erinnerung. Deshalb habe er sich zunächst nur indirekt - mit Hinweis auf Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft - zu seiner Schuld bekannt. "Ich bin natürlich darauf angewiesen, dass die juristische Frage geklärt ist, aber ich bin genau so darauf angewiesen, dass ich Vergebung erfahre", sagte Althaus.

Der Witwer Bernhard Christandl untermauerte die Forderung nach einem Schuldbekenntnis. Es sei juristisch festgestellt worden, dass Althaus wegen eines Fahrfehlers für den Tod seiner Frau verantwortlich sei, sagte er Welt Online. "Ich kann nicht verstehen, warum Herr Althaus das nicht klar einräumt."

Nach Angaben des Witwers hat der Ministerpräsident inzwischen einen zweiten für ihn bestimmten Brief an die Adresse seiner Eltern im österreichischen Riegersburg geschrieben. Den Inhalt kenne er noch nicht.

Ein österreichisches Gericht hatte Althaus im März zu 33.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er mit hoher Geschwindigkeit gegen die Fahrtrichtung in eine kreuzende Piste eingefahren war. Vor diesem Hintergrund haben in Österreich Schadenersatzverhandlungen zwischen Althaus und den Hinterbliebenen begonnen. Der Anwalt des Witwers geht davon aus, dass bis Ende Mai eine Einigung erzielt werde. Das Opfer hinterlässt einen Sohn, der zum Zeitpunkt des Unfalls ein Jahr alt war.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Seelenforscherin

"Es gibt keine bösen Menschen" – Gutachterin Hanna Ziegert entscheidet, ob Verbrecher im Gefängnis oder in der Psychiatrie landen. Ein Job-Porträt Jetzt lesen ...

(sueddeutsche.de/dpa/af)