Deutsche vor US-Gericht:Familiendrama in Florida

Sie soll ihren fünfjährigen Enkel in einer Badewanne ertränkt haben, damit er nicht als Scheidungskind aufwachsen muss - dafür wird einer 73 Jahre alten Deutschen vor einem Gericht in Florida der Prozess gemacht. Die Anklage wirft ihr Mord vor und wird voraussichtlich die Todesstrafe fordern.

Nicolas Richter, Washington

In etlichen Familiendramen bleibt am Ende nur die Großmutter, um Trost zu spenden. Marianne B. wirkt zumindest zeitweise so, wie man sich eine Oma im besten Wortsinn vorstellt: klein, weißhaarig, sanftmütig. Aber in diesem Drama ist Marianne B. nicht die Trösterin, sondern die mutmaßliche Täterin.

Als sie zuletzt vor einem Gericht in Florida erschien, weinte sie und wirkte verwirrt. Sie, eine Deutsche aus Baden-Württemberg, soll ihren gerade mal fünf Jahre alten Enkel ermordet haben. Von Montag an soll der 73-Jährigen in Florida der Prozess gemacht werden. Die Anklage wird voraussichtlich die Todesstrafe fordern.

Am 4. Januar 2010 soll Marianne B. ihren Enkel Camden in der Badewanne eines Ferienhauses ertränkt haben. Womöglich hängt die Tat mit der Familiensituation zusammen: Kurz nach der Geburt des Kindes hatten sich der amerikanische Vater und die deutsche Mutter scheiden lassen. Die Großmutter soll nach ihrer Tat versucht haben, sich das Leben zu nehmen, dann legte sie ein Geständnis ab und erklärte, sie habe ihren Enkel vor dem konfliktträchtigen Leben als Scheidungskind bewahren wollen.

In seiner Zivilklage wirft der Vater seiner Ex-Schwiegermutter vor, sie habe ihn nie gemocht. Sie habe nach der Trennung beschlossen, jede Verbindung zwischen ihrer Tochter und ihrem Ex-Schwiegersohn zu kappen, und zu diesen Verbindungen habe der Junge gehört. Auch ihn habe sie nicht gemocht. Sie habe sich seit der Scheidung ihrer Tochter psychisch auffällig verhalten und Gewaltbereitschaft erkennen lassen.

"Sie hat ihren Enkel vergöttert"

Der Verteidiger von Marianne B. nennt dies aberwitzig. "Sie hat ihren Enkel nicht gehasst, sie hat ihn vergöttert", sagt Anwalt Andy Thomas. Dem Gericht hat er angekündigt, die Verteidigung auf Unzurechnungsfähigkeit aufzubauen. Es sei eine Wahnsinnstat gewesen. Marianne B., geboren 1938 in Breslau, habe bereits durch Erlebnisse im Zweiten Weltkrieg, wie etwa die alliierten Bombenangriffe, eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen und sich ein Leben lang nicht davon erholt.

Als mögliche Zeugen hat die Verteidigung auch den Aachener Psychiatrie-Professor Henning Sass angeführt, der zuletzt im Fall des Bayern-Spielers Breno aufgetreten ist. Im November 2011 entschied ein Richter in Florida allerdings, Marianne B. sei so stabil, dass einem Strafprozess nichts im Wege stehe. Hilfsweise versucht ihr Verteidiger, die Todesstrafe generell für verfassungswidrig erklären zu lassen oder eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft zu erreichen, die zumindest in diesem Fall die Todesstrafe ausschließen würde.

Die Justiz in Florida hätte den politisch heiklen Fall nach Deutschland verweisen können, da die Täterin Deutsche ist und ihr Enkel auch deutscher Staatsbürger war. Das Amtsgericht Böblingen hat bereits im Januar 2010 internationalen Haftbefehl gegen Marianne B. erlassen wegen Mordes. Die Justiz in Florida hat auf das Ersuchen aus Deutschland aber offenbar nicht reagiert.

Der Bremer Anwalt Bernhard Docke, der Marianne B. betreut und bereits den früheren Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz verteidigt hat, wittert im Verhalten der US-Ankläger sachfremde Motive: "Die ignorante Haltung kann ich mir nur erklären mit dem unbedingten Willen der Staatsanwaltschaft, sich diesen Prozess nicht entgehen lassen." Bei den Spitzen der Staatsanwaltschaften in den USA handelt es sich um Wahlpositionen, und hartes Durchgreifen sichert oft die Wiederwahl. "Hierzu passt", so Docke, "dass die Anklage bisher auf die Todesstrafe zielt." Der Prozess soll bis Anfang August dauern.

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