Die Schweiz hat sich mit der plötzlichen Verhaftung Roman Polanskis zum US-Handlanger gemacht. Der Regisseur verdient eine faire Behandlung.
Der Fall Polanski ist geeignet, das gesamte System der internationalen Rechtshilfe in Verruf zu bringen. Es ist dies ein sensibles System, es lebt vom Vertrauen. Es lebt vom Vertrauen der Staaten untereinander und es lebt vom Vertrauen der Menschen, die sich in einem Rechtsstaat aufhalten. Dieses Vertrauen geht in diesem Fall kaputt - nicht deswegen, weil Polanski ein prominenter Regisseur ist. Das Vertrauen geht kaputt, weil der Prominenz des Verhafteten wegen bekannt wird, wie schludrig auf internationaler Ebene mit rechtsstaatlichen Grundsätzen umgegangen wird.
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Ein Mann zeigt auf dem Filmfestival in Zürich ein "Free Polanski"-Zeichen, das er sich ans Hemd geheftet hatte. Der 76-jährige Regisseur Roman Polanski hätte auf dem Festival den Preis für sein Lebenswerk verliehen bekommen sollen. Er wurde allerdings unmittelbar nach seiner Einreise in die Schweiz festgenommen. (© Foto: AFP)
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Dürftig belegte oder verjährte Vorwürfe, die nach inländischem Recht nie und nimmer für eine Verhaftung genügen würden, reichen auf einmal dann aus, wenn sie von außen hereingereicht werden und den Interpol-Stempel tragen. Der Interpol-Stempel aber besagt gar nichts, schon gar nicht eine inhaltliche Prüfung der Angelegenheit.
Ein Staat, der den Haftbefehl eines anderen Staates vollstrecken soll, muss darauf vertrauen können, dass dieser Haftbefehl auf Recht und Gesetz, nicht aber auf Rechthaberei oder Willkür beruht. Daran gibt es im Fall Polanski erhebliche Zweifel. Wenn es solche Zweifel gibt, dann muss das die Schweiz sorgfältig prüfen - und zwar nicht erst dann, wenn der Verhaftete schon in der vierten Woche seine Runden auf dem Gefängnishof dreht. Fremde Haftbefehle tun genauso weh wie heimische Haftbefehle. Man hat den Verdacht, dass sich die Schweiz, um gefällig zu sein, zum US-Handlanger gemacht hat.
Die Tat, die Polanski vorgeworfen wird, ist 32 Jahre her. Die US-Justiz verfolgt ihn mit einer Verbissenheit und Gnadenlosigkeit, die argwöhnisch machen muss. Sie verfolgt ihn, obwohl ihm das Opfer vor Jahr und Tag vergeben hat. Roman Polanski verdient keine Sonderbehandlung deswegen, weil er der Regisseur Polanski ist. Er verdient eine Behandlung, die im Rechtsstaat jeder Beschuldigte erwarten kann - sorgfältige Prüfung, fairen Umgang. Die Verhaftung des Regisseurs aber grenzt an Willkür.
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(SZ vom 29.09.2009)
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Leider haben viele noch nicht realisiert, dass es hier nicht um Polanski geht.
Im Gegensatz zu den Taten von Demjanjuk ist die Tat von Polanski in der Schweiz verjährt. Unverjährbar sind in der Schweiz nur Sexualdelikte an Kindern vor der Pubertät (Art. 123b Bundesverfassung). Dies wird gerne übersehen.
Sobald es ein Grundsatzurteil gibt, dass Polanski trotz Verjährung in der Schweiz auch nach 30 Jahren ausgeliefert werden kann, ist die Tür dafür offen, dass jeder deutsche Geschäftsmann mit der Behauptung, er habe vor 50 Jahren einen Betrug begangen, aus der Schweiz heraus in die USA "ausgeschafft" werden kann, den im common law der USA gibt es keine Verjährung.
Polanksi ist also nur der Türöffner. Gerne benutzt man Sexualstraftaten um das Recht zu ändern, weil man hier eine breite Mehrheit der Bevölkerung hinter sich zu haben glaubt.
Die Verjährung im "ersuchten" Staat (Im Fall Polanski also die Schweiz) ist im Auslieferungsabkommen Schweiz - USA nicht geregelt, also gilt also das schweizer IRSG, wonach (Art. 5 Abs. 1 c IRSG) eine Auslieferung nicht bewilligt wird.
"Die Tat, die Polanski vorgeworfen wird, ist 32 Jahre her. "
Tolles Argument! Hoffentlich liest Herrn Demjanjuks Anwalt nicht diesen Artikel. Dessen Schandtat liegen sogar schon doppelt so lange zurück. Ein Skandal, dass die Justiz hier überhaupt noch tätig wird - ist doch schon sooo lange her...
Aber im Ernst: der Autor dieses IMHO unsäglichen Artikels sollte einmal die Begriffe "Antragsdelikt", "Offizialdelikt" und "Strafvereitelung im Amt" nachlesen. Vielleicht begreift er dann, warum die zuständige Staatsanwaltschaft in den USA nicht anders handeln konnte.
Und vielleicht erklärt er mir einmal, warum es laut Ansicht der SZ skandalös ist, wenn die Schweiz sich bei der Amtshilfe gegen Steuerhinterzieher ziert - sie aber bei einem Fall von Unzucht mit Minderjährigen dann auf einmal nicht kooperieren soll. Diese besondere "Logik" erschliesst sich mir leider nicht auf Anhieb.
Die Schweiz hat sich m. E. nach in diesem Fall vorbildlich und absolut abkommenstrue verhalten. Weiter so!
Der erfolgte Täter - Opfer - Ausgleich kann ja durchaus beim Strafmass berücksichtigt werden. Es muss ja keine exemplarisch harte Strafe verhängt werden. Hauptsache, es ergeht eine fühlbare Strafe. Alles andere würde ein fatales Signal à la "manche sind eben gleicher als gleich" senden.
Ich muss gestehen, ich finde Ihren Artikel eine Unverschämtheit! Natürlich haben Sie recht mit der Aussage, dass auch für Herrn Polanski die rechtsstaatlichen Prinzipien gelten sollen. Aber sich darauf zu berufen, dass die Tat 32 Jahre her ist, ist einfach ungeheuerlich. Glauben Sie, dass das Opfer ihm wirklich vergeben hat? Glauben Sie, dass Sie in der Lage ist, ein Leben zu führen wie jeder andere auch? Das sie ihm "offiziell vergeben" hat, ändert nichts im Geringsten daran - ist sogar eher typisch für solche Fälle. Auch ist es mir unbegreiflich, wie sich nahezu die gesamte "Künstlerschaft" hinter ihn stellen kann. Ich erinnere nur an einen gewissen Bundestagsabgeordneten der in die Piratenpartei gewechselt ist, nachdem pornograpische Inhalte über Kinder auf seinem Rechner gefunden wurden sind. Welch Aufstand ging da durch die Presse - wo er noch nicht mal verurteilt ist! Aber hier, nur weil es ein Herr Polanski ist, wird mit zweierlei Maß gemessen. Ich weiß wirklich nicht, was hier in der Presse und in den "Künstlerkreisen" vor sich geht . Wir haben in meinem Bekanntenkreis ebenfalls darüber diskutiert und KEINER sagt: lasst ihn frei. Ihr Artikel ist eine Ohrfeige für alle Opfer von Gewalt!
Sehr geehrter Herr Prantl,
Ihr Kommentar beschädigt das Ansehen der Süddeutschen Zeitung.
Wenn Ihnen die Fakten im Fall Polanski (Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchen nach vorheriger Verabreichung von Alkohol und Drogen - Polanski hat dies eingestanden - dann Flucht des Täters Polanski vor dem Ende des laufenden Gerichtsverfahren, weil er befürchtete, die Strafe könne zu hoch ausfallen), bei Abfassung Ihres Kommentars nicht bekannt gewesen sein sollten, dann sollten Sie Ihren Job an den Nagel hängen. Gründliche Recherche ist doch wohl das A und O Ihres Berufes.
Sollten Ihnen die Fakten bekannt gewesen sein, so zeigen Inhalt und Formulierungen in Ihrem Kommentar (Vorwürfe sind nur dürftig belegt; Vorwürfe, die nach inländischen Recht nie und nimmer für eine Verhaftung ausreichen; US Justiz verfolgt Polanski mit einer Verbissenheit und Gnadenlosigkeit, die argwöhnisch macht), dass Sie die Wahrheit willkürlich verkürzen, um eine bestimmte Wirkung zu erreichen.
Wiederholt habe ich mich in der Vergangenheit schon über Ihre Kommentare geärgert. Der Kommentar zum Fall Polanski hat das Fass zum Überlaufen gebracht.
Sie erklären den Lesern gern mit Vehemenz (und schön garniert mit Nachweisen Ihrer umfassenden humanistischen Bildung), warum ein Sachverhalt gerade im Moment Ihrer Meinungsäußerung mit den Prinzipien beurteilt werden muss, die Sie vorgeben.
Leider unterstehen Ihre Prinzipien jedoch Ihrer persönlichen Meinung und werden fallweise angepasst.
Ich erinnere nur an Ihre Äußerungen im Zusammenhang mit den Abweichlern in Hessen (Ypsilanti-Zeit) zur Gewissensfreiheit der Abgeordneten.
Für eine Zeitung mit dem Anspruch der Süddeutschen ist meiner Auffassung zufolge ein Journalist, der so arbeitet, kein Ruhmesblatt.
Ja, ich mag Ihre Kommentare. Sie stehen oft auf der Seite von den Schwachen und Gruppen die keine Lobby haben. Doch dieses mal setzen Sie aufs falsche Pferd. Ich mag die Filme von Herrn Polanski. Ja ich mag auch die Musik von Oliver Shanti, der gerade in München seinen Prozess wegen Kindesmissbrauch hat. Doch deshalb kann ich aber in die Taten dieser nichts positives sehen.
Herr Polanski ist nicht schwach, er hat Geld sich einen oder mehre Anwälte leisten. Ja er hat keine Lobby, da der Kindesmissbrauch von jedem den ich kenne, als Kapitalverbrechen gesehen wird und keinen Befürworter braucht.
Wer mich kennt weis auch was ich von den schmutzigen Geschäften der US Regierung halte und wie ich zur restriktiven Justiz dort stehe. Doch hier ist alles, soweit ich es Überblicke korrekt.
So wie es ihre Kollegen J. Häntzschel, T. Kirchner und S. Ulrich sueddeutsche.de/panorama/901/489290/text/ schreiben:
Theoretisch hätte Polanski das Gleiche also auch in einem anderen Land passieren können. Hinzu kommt aber, dass Vergewaltigungsfälle - und darum handelt es sich hier aus Sicht der Justiz - seit dem vergangenen Jahr auch in der Schweiz nicht mehr verjähren. Bis dahin hatte es sich die Schweiz vorbehalten, ausländische Auslieferungsbegehren ausnahmsweise zu ignorieren, wenn dabei wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts widersprochen werde.
Auch eine Entschuldigung von Herrn Polanski an die Geschädigte, wie das verzeihen der Vergewaltigten kann dabei keine Rolle spielen, da die Justiz auch bei uns ermittelt ohne dies zu berücksichtigen.
Es stellt sich für mich die Frage, wie kann ich auf einer Seite den Wahnwitz des Urula-Gesetzes angreifen und auf der anderen Seite die Justiz niedermachen, wenn diese tätig wird dieses Unheil der Kinderschänder zu bekämpfen?
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