Der Prozess gegen den des Missbrauchs angeklagten Schüler Marco W. ist zum wiederholten Mal verschoben worden - weil die Aussage des angeblichen Opfers noch immer nicht vorliegt.
Der seit sieben Monaten in der Türkei inhaftierte deutsche Schüler Marco muss bis in die Vorweihnachtszeit hinein im Gefängnis ausharren.
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Marco W. aus Uelzen: Sein Prozess wurde erneut vertagt. (© Foto: dpa)
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Das Gericht in Antalya vertagte den Missbrauchprozess gegen den 17-Jährigen am Dienstag auf den 14. Dezember. Bis dahin bleibe der Junge aus dem niedersächsischen Uelzen in Untersuchungshaft, sagte ein Justizsprecher.
Marco ist angeklagt, in den Osterferien die 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Er bestreitet den Vorwurf.
Unterdessen wurde Marco in ein anderes Gefängnis verlegt, wie Justizkreise bestätigten. Ein Grund dafür wurde nicht genannt. Seine Anwälte wollten dies zunächst nicht kommentieren.
Die schriftliche Aussage des in England vernommenen Mädchens lag dem Gericht auch am Dienstag noch nicht vor, wie Charlottes Anwalt Ömer Aycan erklärte.
Wegen der langen Untersuchungshaft hatten Marcos Anwälte eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt. Bisher hat sich das Gericht in Antalya seit dem Prozessstart im Juli immer wieder im Vierwochenrhythmus vertagt - auch weil die offizielle Aussage des in England vernommenen Mädchens nicht vorlag.
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(dpa/bavo)
Bundespräsident Gauck in Israel
mavi23 schrieb:
".....übrigens. ich lebe auch seit jahren in der türkei. und der grund, dass ich noch nicht wegen versuchter vergewaltigung einer minderjaehrigen verhaftet bin ist wohl, dass ich keine spermaspuren an/in 13jaehrigen maedchen hinterlasse ?! klingt plausibel, oder ?"
Das klingt natürlich plausibel.
Wer keine Freundin hat, die ihn nachts mit ins Bett nimmt, dem bleibt so etwas tatsächlich erspart, und wer das Pech hat von seiner Freundin über deren Alter belogen zu werden, der kann auch schon mal auf einem frühreifen Mädchen Spuren hinterlassen wenn sie Hand an ihn legt. Klingt doch auch plausibel, oder?
"Hier wird immer einer Seite absolute Wahrheit unterstellt und der anderen Seite fortgesetztes Lügen."
Nöö. Hier werden die erkennbaren Lügen als solche benannt. Pech für den Anwalt der Nebenklage, dass es ihn dabei erwischt.
Was er sagt, ist ja bestens nachprüfbar, zB für jeden, der sich die Sendung bei Maischberger über YouTube reinholt, wo er persönlich zugeschaltet war.
Um eins klarzustellen:
Hier wird immer einer Seite absolute Wahrheit unterstellt und der anderen Seite fortgesetztes Lügen. Ich bin der Ansicht, daß bis auf die Aussagen, die nachteilig sind für den EIGENEN Mandanten, man keiner Seite irgendwelche "Wahrheiten" zuordnen kann und deshalb den Sachverhalt anhand irgendwelcher Anwälteaussagen auch nicht beurteilen kann.
Woher wissen Sie eigentlich, daß der türkische Anwalt gelogen hat und nicht der Herr Nagel?
Läuft eine Beschwerde wegen des Vorfalls?
Außerdem kommt hinzu:
Der türkische Anwalt hat eine Wahrheitspflicht, da er am Prozeß beteiligt ist. Die hat Herr Nagel glaube ich nicht, oder ist er als Verteidiger von Marco beim türkischen Gericht zugelassen?
Wenn dem so ist, ist er faktisch ein Pressesprecher von Marco mit juristischen Fachkenntnissen.
Tappy schrieb:
"Unter uns:
Das Mädchen ist von Interpol und nicht vom englischen Gericht vernommen worden, aber lassen Sie das die Anderen nicht wissen."
Richtig!
Nachdem das türkische Gericht die englische Justiz um Amtshilfe gebeten hatte wurde Charlotte und andere Zeugen Anfang Oktober von der englischen Polizei vernommen.
Am 1. Oktober hatte die englische Justiz laut Auskunft aber noch gar keinen Vernehmungstermin festgesetzt.
Die Behauptung des türkischen Rechtsanwaltes von Charlotte, ömer Aycan, anlässlich des letzten Haftprüfungstermins am 28. September 2007, dass diese bereits in Großbritannien amtlich vernommen worden sei, ist demnach ebenso falsch wie dessen Zitate aus dem angeblichen Vernehmungsprotokoll.
Was haben Sie davon nicht verstanden, und warum soll das niemand wissen?
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