Immer wieder ist zu beobachten, dass Staatsanwälte vor Kameras den großen Auftritt suchen, dass sie, mitunter, geltungssüchtig oder überfordert sind. Und der Wettbewerbsdruck in den Medien hat die Arbeit der Pressestaatsanwälte radikal verändert.
Anzeige
In der Praxis kollidieren, wie eh und je, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Presse- und Rundfunkfreiheit (mit dem Auskunftsanspruch der Medien) und das durch die Grundgesetz-Artikel 1 und 2 geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht (mit den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen).
In einem Aufsatz über "Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungsbehörden" beschreibt der Bonner Presserechtler Gernot Lehr die Entwicklung seit den siebziger Jahren.
Es gehe "nicht um das Ob der öffentlichen Informationspolitik durch staatliche Stellen, sondern um das Wie". Unabhängig vom Mediendruck müssten staatliche Stellen "den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen berücksichtigen".
Persönlichkeitsschutz gilt für jeden
In seiner Abhandlung führt Lehr auch den Fall des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss an, gegen den wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften ermittelt wird.
Die Karlsruher Staatsanwaltschaft war Erklärungen von Tauss öffentlich entgegengetreten: "Es widerspricht dem bisherigen Ermittlungsergebnis, wenn Tauss zum wiederholten Mal den Besitz von kinderpornographischem Material für seine Tätigkeit als Abgeordneter rechtfertigt", stand in einer Pressemeldung.
Darf eine Staatsanwaltschaft solche Erklärungen öffentlich kommentieren?
Dass die Darmstädter Ermittler angesichts der Festnahme der Sängerin über den Verdacht der schweren Körperverletzung berichten mussten, ist bei vielen Presserechtlern unbestritten.
Auf das Wie komme es an, erklären die meisten der Befragten. Sie meinen, dass die Intimsphäre der Frau auf alle Fälle hätte tabu bleiben müssen. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass die Sängerin noch diese Woche aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2
So glamourös wie beherzt: Angelina Jolie hat in Berlin ihren Film über den Bosnienkrieg vorgestellt. Jetzt lesen ...
(SZ vom 17.4.2009/vw)
Sorgerechtsverfahren in der Kritik
... besonders, weil mir auf Anhieb drei Verbrecher einfallen, deren Namen die Medien ohne weiteres genannt haben: Zumwinkel, Ecclestone, der Winnenden Täter.
@derweissehai: Meine Meinung bleibt: wer die Öffentlichkeit gesucht hat und nicht durch die Medien in sie gerissen worden ist, der muss die Konsequenzen hinnehmen, die positiven, wie die negativen. Eine Schlagzeile wie Frau B wegen Körperverletzung angeklagt, wäre so nie stehen geblieben. Die näheren Umstände wären von den Medien recherchiert und veröffentlicht worden. Und das ist auch gut so.
Dass der Staatsanwalt sich zu den näheren Umständen des Tatvorwurfs geäussert hat ist daher bloss eine Vorwegnahme.
Bitte beachten Sie unsere netiquette und unsere AGB
In Deutschland werden Verbrecher in den Medien nicht beim richtigen Namen genannt. Basta
"In letzter Konsequenz ist der Mann doch selber schuld wenn er sich nicht schützt."
Ich hätte eigentlich keine Lust, mit jemandem zu schlafen, dem mein Wohlergehen egal ist. Auch nicht mit Kondom.
dww
"Über jede 'nichtöffentliche' Person hätte eine solche Tatsache berichtet werden dürfen, vielleicht mit einem abgekürzten Vornamen aber bestimmt mit schlecht verpixeltem Foto. Wenn man aber (prominent ist), dann sollen Sonderkonditionen gelten?"
Nein, gerade nicht. Ein abgekürzter Vorname und ein verpixeltes Foto wären angemessen, eben genau wie bei Lieschen Müller.
Die ausführliche Erwähnung der Person und der Art ihrer Prominenz dient ausschliesslich kommerziellen Boulevard-Zwecken, und auf diese Sonderbehandlung hätte Frau B. sicher gerne verzichtet.
Das für den August geplante Album kann man wohl erstmal vergessen, ebenso wie den Rest der Karriere, und zwar unabhängig von Schuld oder Unschuld der Sängerin.
dww
Paging