Die Unschuldsvermutung wird immer öfter verletzt: Im Fall einer No-Angels-Sängerin hat die Staatsanwaltschaft aus der Verhaftung ein Tribunal gemacht.
Bei der Verhaftung einer prominenten Pop-Sängerin haben Staatsanwaltschaft und Haftrichter zu einem seltenen, ja zum seltensten Haftgrund gegriffen, zu einem, den es eigentlich gar nicht geben dürfte: Wiederholungsgefahr.
Die Pop-Gruppe No Angels (© Foto: ddp)
Anzeige
Dieser Haftgrund ist streng genommen ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Die Untersuchungshaft stützt sich auf die Prognose, dass die Beschuldigte die Tat, die ihr vorgeworfen wird, die ihr aber nicht nachgewiesen ist, noch mehrmals begeht.
Die Haft dient also der Vorbeugung, die Justiz arbeitet mit einer Unterstellung. Die anderen Haftgründe - Flucht- und Verdunkelungsgefahr - sind weniger spekulativ, waren aber bei der Sängerin nicht einschlägig.
Die Sängerin ist verhaftet worden, weil sie HIV-positiv sein und Männer beim Geschlechtsverkehr in Kenntnis ihrer Erkrankung angesteckt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat über diesen Vorwurf öffentlich ausgiebig berichtet, sie hat ihn inszeniert, sie hat aus der Szene der Verhaftung der Sängerin ein Tribunal gemacht: Die Verhaftung geschah in aller Öffentlichkeit, in einer Diskothek, kurz vor dem Auftritt der Sängerin; in plötzlicher Hektik, die dem bisherigen gemächlichen Ablauf des Verfahrens nicht gerecht wurde.
Wenn die Staatsanwaltschaft die "Wiederholungsgefahr" wirklich ernst meint, hätte sie mit der Verhaftung nicht so lange warten dürfen. Dann hätte sie sich mit dem Zuwarten - die Ermittlungen dauern ja schon fast ein Jahr- der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gemacht.
Das, was die Unschuldsvermutung verhindern soll
Soviel zur Ernsthaftigkeit dieses Haftgrundes. Der Haftgrund Wiederholungsgefahr ist in Wahrheit Teil der spektakulären Gesamtinszenierung: Es soll mit diesem Haftgrund die Gefährlichkeit von Aids der Öffentlichkeit eindringlich vor Augen geführt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat den Namen der beschuldigten Sängerin für generalpräventive Zwecke genutzt, für Zwecke also, die mit dem konkreten Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin nichts zu tun haben - auf deren Kosten.
Es geschieht exakt das, was die Unschuldsvermutung verhindern soll: Der Verdacht gegen die Sängerin verselbständigt sich, weil die Justizorgane so agieren, als sei die Schuld der Beschuldigten schon erwiesen. Schon die Verhaftung und deren Umstände haben strafähnliche, stigmatisierende Wirkung.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Ich will an dieser Stelle nur noch einmal daran erinnern, dass es sich in der Angelegenheit um einen Vorwurf handelt. Rechtmässig veruteilt wurde sie deswegen bislang nicht! Vor diesem Hintergrund wäre ich mehr als vorsichtig damit, Vorwürfe so dazustellen als seien sie in einem rechtsstaatlichem Verfahren bewiesene Tatsachen.Sicherlich sind die Vorwürfe sehr ernst, jedoch ist die Unschuldsvermutung ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats.
man weis es jetzt sie hatte damals mit 16jahren drogen genommen also gibt es keine zweifel das sie hiv ist nur wenn sie es wuste warum hat sie andere angesteckt denn es hat vor jahren schon eine anzeige gegeben also ist das körperverletztung mit totesfolge und solche leute darf man nicht entlassen denn es könnte ja wieder passieren
Das trifft den Pudels Kern!
Entweder oder!
Die Ermittlungsverfahren in Deutschland sind ein Trauerspiel - siehe Zumwinkel und Demjanjuk - da hat man sich Jahrzehnte Zeit gelassen!
Sprechen wir es doch einmal aus:
Die Männer, die mit dieser, aber auch mit jeder anderen Frau (!!), ohne Kondom oder aktuellen AIDS-Test geschlafen haben, sind leichtsinnige Lebensmüde..
Daher hat der ganze Fall bzw. die Berichterstattung darüber, etwas Gutes, wenn vielleicht am nächsten Wochenende wenigstens ein Kondom mehr verwendet wird.
Zitat aus dem Artikel:"Für einen an sich guten Zweck, die Bekämpfung von Aids, wurde die Sängerin plakativ vorverurteilt. Sie wurde Mittel zum Zweck - so wie seinerzeit die spektakulär inszenierte Verhaftung des Postchefs Zumwinkel ein Mittel zum Zweck war. Die Botschaft lautete: So kann es euch allen ergehen, wenn ihr Steuern hinterzieht! "
Sehr zu begrüßen, daß Herr Prantl -meines Wissens zum erstenmal - auch die Inszenierung bei der Abführung von Herrn Zumwinkel verurteilt und dies mit der Unschuldsvermutung begründet. Bravo.
Die von ihm vorgenommene Selbstbeweihräucherung der SZ ist allerdings weniger angebracht. Der versprühte Duftstoff stinkt in meiner Nase... Danke den Vorrednern (u.a.Benutzer Aus Haching), die darauf hingewiesen haben, wie es mit der "Zurückhaltung" der SZ wirklich bestellt war.
Paging