Delhi:Prozess um Vergewaltigung junger Inderin hat begonnen

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Indische Frauenrechtlerinnen fordern härtere Strafen für Sexualstraftäter. (Foto: dpa)

Knapp sechs Wochen nach dem Tod einer 23-jährigen Studentin in Indien hat der Mordprozess gegen die mutmaßlichen Vergewaltiger begonnen. Ihnen droht die Todesstrafe. Zu Beginn sagte der Hauptzeuge aus, der mit der jungen Frau in den Bus gestiegen und ebenfalls misshandelt worden war.

Sie sollen eine junge Frau in einem Bus vergewaltigt, misshandelt und schwerverletzt auf die Straße geworfen haben. Dann sollen sie versucht haben, sie mit dem Auto zu überfahren. Wenige Tage nach der Tat starb die 23-Jährige im Krankenhaus. Jetzt hat, knapp sechs Wochen nach dem Tod der Studentin, hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter begonnen. Der Vorfall löste einen Aufschrei in der indischen Gesellschaft aus.

Zum Auftakt sagte an diesem Dienstag der Mann vor dem Schnellgericht in Delhi aus, der die Studentin in der Tatnacht begleitet hatte. Der Hauptzeuge war am 16. Dezember gemeinsam mit der jungen Frau nach einem Kinobesuch in den Bus gelockt worden. Auch er wurde schwer misshandelt und danach aus dem Fahrzeug geworfen.

Das Verfahren findet hinter verschlossenen Türen statt. Den fünf mutmaßlichen Tätern droht die Todesstrafe. Ein sechster Verdächtiger, der nach Einschätzung der Ermittler besonders brutal vorging, ist noch minderjährig. Ein Jugendgericht kann ihn zu maximal drei Jahren Haft verurteilen.

Die fünf erwachsenen Angeklagten haben sich im Vorverfahren für nicht schuldig erklärt. Die Staatsanwaltschaft soll allerdings erdrückende Beweise haben. So sollen Ermittler unter anderem Blutspuren des Opfers an der Kleidung der Männer gefunden haben.

Wann es zu einem rechtskräftigen Urteil kommen wird, ist nicht absehbar. Gegen eine Entscheidung des Schnellgerichts können die Männer in Berufung gehen. Sollten sie zum Tode verurteilt werden, können sie ein Gnadengesuch beim Präsidenten stellen.

Präsident Pranab Mukherjee hat an diesem Dienstag härtere Strafen auf Sexualdelikte angeordnet. Demnach soll es in schweren Fällen möglich sein, die Todesstrafe zu verhängen. Auch bisher nicht geregelte Vergehen wie Voyeurismus und Stalking können jetzt bestraft werden

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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