Der Angeklagte soll einem Freund den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben - via Facebook: Ein Richter im baden-württembergischen Reutlingen hat deshalb beantragt, die Daten des 20-Jährigen einsehen zu dürfen. Sollte sein Ersuchen Erfolg haben, könnten Informationen aus sozialen Netzwerken künftig eine gewichtige Rolle bei der Strafverfolgung spielen.
Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär: Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Freund den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Signalwirkung für den Umgang der Justiz mit den Rechten von Internetnutzern haben.
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Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das - so sagen Experten - gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.
Sprechendes Pseudonym
Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. "Al Capone" nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.
Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.
"In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken", sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch für die deutsche Justiz schaffen.
In Ausnahmefällen kommen allerdings auch hierzulande bereits Social-Media-Daten bei der Strafverfolgung zum Tragen: "Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig", sagt der Jurist aus Stuttgart. Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. "Die deutschen Provider sind da sehr kooperativ. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer", erklärt Schirmbacher.
Facebook nur schwer greifbar
Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es aus Hamburg. Bei Facebook in Deutschland würden gar keine Daten verarbeitet. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden.
Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht. Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.
Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten wird. "Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben", schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog internet-law.de.
Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Rechtsanwalt Ulbricht überzeugt. Gerade junge Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. "Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen."
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(Süddeutsche.de/dpa/Marc Herwig/jobr)
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... "bin mal schnell zur Bank" über Twitter birgt viele Interpretationsmöglichkeiten.
Es ist anzunehmen, dass dieser offizielle Weg nur sehr ausnamsweise beschritten wird. Eher zu vermuten ist, dass Facebook alle gewünschten Daten gerne gegen Bezahlung liefert. Muss nur geheim bleiben. Das Geschäftsmodell lautet schlicht "Daten für Geld" und "Deine Daten sind unsere Daten".
Wer immer noch glaubt, seine Daten wäre in Facebook auch weiterhin sein schützenswertes Eigentum, der irrt gewaltig.
...twittert "Generation Doof" wohl auch noch, daß sie jetzt die Bank XYZ überfallen, bevor sie sich die Masken übers Gesicht ziehen. Da wird Strafverfolgung ja zum Kinderspiel. Wer hätte das gedacht, Social Media ist ja doch zu was gut.
:-)