Drogen:Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert Ende des Cannabis-Verbots

Cannabis: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert die Legalisierung von Haschisch und Marihuana

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter möchte, dass künftig der Anbau, Verkauf und Erwerb von Cannabis nicht mehr strafbar ist.

(Foto: dpa)
  • Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert das Ende des Cannabis-Verbots in Deutschland.
  • So sollen Konsumenten vor der Kriminalisierung geschützt werden.
  • Für Autofahrer solle das Kiffen aber weiterhin tabu bleiben.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) macht einen für Polizisten ungewöhnlichen Vorstoß in der Drogenpolitik. Der Berufsverband fordert ein Ende des Cannabis-Verbots. "Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend", sagte BDK-Chef André Schulz der Bild-Zeitung. "Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man akzeptieren." Seiner Prognose zufolge werde Cannabis nicht mehr lange verboten sein.

Der BDK setze sich daher für eine "komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein". Schulz sagte, durch das derzeitige Rechtssystem würden Menschen stigmatisiert und kriminelle Karrieren erst befördert.

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten. Er gilt als straffreie Selbstschädigung. Strafbar ist allerdings der Erwerb, Verkauf, Anbau und Besitz - jedenfalls, wenn kein ärztliches Attest vorliegt, das besagt, dass das Cannabis medizinisch notwendig ist. Strafverfahren wegen des Erwerbs geringer Mengen, also solche, die offensichtlich für den Eigenbedarf sind, werden normalerweise eingestellt. Aber auch das gilt nur für Gelegenheitskonsumenten.

Dem BDK-Chef Schulz zufolge gäbe es bessere Möglichkeiten in der Drogenpolitik, als vor allem auf Repression zu setzen. Dazu gehöre, zu lernen, mit einem verantwortungsvollen Drogenkonsum umzugehen, Konsumenten und Suchtkranken unter Fürsorgeaspekten zu helfen und einen tatsächlich wirksamen Kinder- und Jugendschutz möglich zu machen.

Für Autofahrer müsse Kiffen aber Tabu bleiben, sagte Schulz: "Aus Sicherheitsgründen darf das Führen eines Kraftfahrzeuges weder im alkoholisierten oder sonst wie berauschten Zustand erfolgen." Derzeit gebe es bei dem Thema "noch einige rechtliche Unsicherheiten und Gesetzeslücken", was den Unterschied zwischen Cannabis und Alkohol sowie illegalem Cannabis-Konsum und Konsum auf Rezept betreffe. Zudem könnten Autofahrer heute den Führerschein wegen illegalen Cannabis-Konsums aus verschiedenen Gründen verlieren", auch wenn sie nicht berauscht gefahren seien.

Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis besteht schon seit Jahren. Den letzten Höhepunkt gab es, als die Grünen im März 2015 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbrachten, um Volljährigen einen legalen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen. Im Juli 2017 wurde der Entwurf mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.

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