Von Peter Blechschmidt, Berlin

Wieder ist ein Schiff vor der Küste Somalias entführt worden. Die Bundesregierung plant nun die Ausweitung des Marineeinsatzes.

Deutschland will sich mit bis zu 1400 Soldaten an der geplanten EU-Operation Atalanta gegen Piraterie vor der somalischen Küste beteiligen. Darauf haben sich nach Angaben aus Regierungskreisen vom Dienstag die vier beteiligten Ministerien - Auswärtiges Amt, Verteidigungs-, Innen- und Justizministerium - geeinigt. Der genaue Text des Mandates, das vom Bundestag genehmigt werden muss, soll bis Ende der Woche fertig sein.

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Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern": Piratenjagd vor Somalia (© Foto: ddp)

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Dieser Text muss auch mit dem Entwurf des Operationsplans der EU abgestimmt werden, der mittlerweile den teilnehmenden Staaten zur Stellungnahme vorliegt. Mit einer Einigung auf den Operationsplan innerhalb der EU wird bis spätestens zum 5. Dezember gerechnet. Nach diesem Zeitplan könnte das deutsche Mandat am 10. Dezember im Bundeskabinett und am 19. Dezember im Bundestag verabschiedet werden.

Der Rahmen von 1400 Mann ist großzügig bemessen. Nach den Erfahrungen mit knappen Kontingent-Obergrenzen habe man nicht zu kleinteilig planen wollen, hieß es in den Regierungskreisen. Jetzt ist vorgesehen, die Fregatte Karlsruhe, die derzeit in Ägypten liegt, für die EU-Mission abzustellen. Außerdem soll die Fregatte Mecklenburg-Vorpommern, die zur Zeit im Rahmen der Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika eingesetzt ist, zeitweilig auch für Atalanta abgezogen werden können.

Vereinbart sind nun auch die Beteiligung der Bundespolizei und der Umgang mit etwaigen Gefangenen. Nach deutschem Recht ist die Bekämpfung der Piraterie Aufgabe der Polizei und nicht des Militärs. Wenn deutsche Marinesoldaten künftig Piraten gefangen nehmen sollten, muss mit dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam und mit der in Deutschland für Seeräuberei zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg geklärt werden, ob wichtige deutsche Belange berührt sind. Das wäre der Fall, wenn etwa deutsche Staatsbürger als Geiseln genommen wären.

Dann würden Bundespolizisten ins Seegebiet vor Somalia geflogen, um die Gefangenen zur Haftprüfung und gegebenenfalls Untersuchungshaft nach Deutschland zu bringen. Sind keine deutschen Interessen unmittelbar berührt, würden Gefangene entweder einem anderen betroffenen Staat oder einem Anrainerstaat überstellt.

Die gesetzliche 24-Stunden-Frist zur Vorführung von Verdächtigen vor einem Haftrichter soll erst dann einsetzen, wenn die Piraten aus dem Gewahrsam der Bundeswehr in die Zuständigkeit der Bundespolizei übergeben werden. Die Dauer des Bundeswehrgewahrsams ist nach Übereinkunft in der EU nicht befristet. Auch können gefangene Piraten nicht um Asyl nachsuchen.

Unterdessen haben Piraten im Golf von Aden einen weiteren Frachter, diesmal aus dem Jemen, gekapert. Keine Fortschritte gab es bei den Bemühungen, den entführten saudi-arabischen Supertanker Sirius Star freizubekommen. Die kenianischen Behörden richteten sich darauf ein, dass es bei einer etwaigen Befreiungsaktion auf der Sirius Star zu einer Umweltkatastrophe kommen könnte.

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(SZ vom 26.11.2008/grc)