Die Staatsanwaltschaft hat im Müsteraner Bundeswehr-Prozess wegen Misshandlung und Demütigung von Rekruten in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne harte Strafen gefordert.

Wegen der Misshandlung und Demütigung von Rekruten hat die Staatsanwaltschaft im Coesfelder Bundeswehr-Prozess Haftstrafen auf Bewährung zwischen zwei Jahren und sechs Monaten für einen Kompaniechef und acht Ausbilder gefordert.

Bundeswehr-Skandal

Bundeswehr-Skandal: harte Strafen gefordert. (© Foto: dpa)

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Ein Ausbilder soll eine Geldstrafe erhalten. Staatsanwalt Michael Frerichs sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Münster, die Männer hätten sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der Misshandlung und erniedrigenden Behandlung von Untergebenen schuldig gemacht.

Der Prozess beschäftigt das Gericht seit März 2007. Die Männer sind angeklagt, im Sommer 2004 insgesamt 163 Rekruten gequält und gedemütigt zu haben. Bei vier simulierten Geiselnahmen und nachgestellten Verhören misshandelten sie laut Staatsanwaltschaft die jungen Soldaten mit Stromstößen, Schlägen und Fußtritten und beschimpften sie. Der Staatsanwalt sprach von einem "Maß an Menschenverachtung, das kaum zu beschreiben ist".

Es handele sich bei den simulierten Geiselnahmen nicht um einen sinnvollen Teil der Ausbildung, da die Rekruten zuvor nichts über das Verhalten bei Geiselnahmen gelernt hätten. Auch warum sie gefesselt wurden, sei nicht zu erklären. Stattdessen seien die Vorfälle "mutwillige Schikane" gewesen, sagte Frerichs. Der Vorgang könne vielleicht, wie im Prozess teils behauptet, als "Highlight" der Ausbildung bezeichnet werden: "Ein Highlight war es aber eigentlich nur für die beteiligten Unteroffiziere."

Jeweils zwei Jahre Haft auf Bewährung forderte Frerichs für die beiden Haupttäter, die die Aktionen geplant und veranlasst hätten: Sie hätten die Marschlinie vorgegeben. Auch ein weiterer an mehreren Vorfällen beteiligter Angeklagter soll die gleiche Strafe erhalten.

Für den Kompaniechef forderte der Staatsanwalt ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung. Der Mann habe zwar nicht an den Planungen mitgewirkt - jedoch hätten sich ohne sein Ja die Vorfälle nicht ereignet. Er habe sich als "unfähiger Vorgesetzter" erwiesen. Für die anderen Angeklagten forderte Frerichs Bewährungsstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr und fünf Monaten. Ein Mann soll eine Geldstrafe von 4800 Euro zahlen. Für alle Angeklagten forderte der Staatsanwalt hohe Bewährungsauflagen bis zu 4000 Euro.

Rekruten verhört und gequält

Beim ersten Vorfall im Juni 2004 wurden laut Staatsanwaltschaft 82 Rekruten überwältigt und mit verbundenen Augen und gefesselten Händen zu einer Sandgrube gebracht, wo sie verhört und gequält wurden. Einigen wurde Wasser in den Mund oder die Hose gespritzt. Zwei Soldaten hätten Brandnarben an Nacken und Hand erlitten, die von Zigaretten stammten. Die anderen Vorfälle hätten sich im Keller der Coesfelder Freiherr-vom-Stein Kaserne ereignet. Hier hätten mehrere Soldaten Stromstöße erhalten. Einige seien als "Bettnässer" verhöhnt worden und hätten an den Händen gefesselt und mit verbundenen Augen in kniender Haltung verharren müssen.

Als strafmildernd wirken sich laut Staatsanwaltschaft die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und ihre - wenn auch teils sehr abgemilderten - Geständnisse aus. Hingegen hätten sie sich die große Aufmerksamkeit der Medien selbst zuzuschreiben. Zudem müsse sich die Bundeswehr vor solchen Vorfällen schützen. "Die Bundeswehr ist nicht irgendeine Söldnertruppe", sagte der Staatsanwalt. Es handele sich um ein auf demokratischen Grundsätzen und der allgemeinen Wehrpflicht beruhendes Volksheer, das auf die Akzeptanz in der Öffentlichkeit angewiesen sei.

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(AP/jüsc)