Bundesverwaltungsgericht:Rockern darf der Waffenbesitz verboten werden

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Mitgliedern der Bandidos oder anderer Rockerbanden darf der Waffenbesitz grundsätzlich verboten werden. (Foto: dpa)
  • Mitgliedern von Rockerbanden darf der Waffenbesitz grundsätzlich verwehrt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipziog entschieden.
  • Das gilt selbst dann, wenn im konkreten Fall weder der Rockerclub noch das Mitglied selbst strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Der Fall: Klagen von drei Rockern

Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe entzogen werden - wegen grundsätzlicher Unzuverlässigkeit. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Im konkreten Fall hatten drei Rocker geklagt, nachdem ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenbesitzkarte entzogen hatten. Die Begründung der Behörde: Die betroffenen Männer gehörten zur Führungsriege der Rockerclubs "Bandidos MC Regensburg" sowie "Bandidos MC Passau".

Die Begründung der Richter: waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Entzug der Waffenscheine bestätigt. Bandidos-Mitglieder bewegten sich in einem kriminellen Umfeld, in dem häufig Delikte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität begangen würden, hieß es zur Begründung. Damit sei zumindest das Führungspersonal der Rockerclubs als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen, auch wenn der Betroffene selbst und sein Club strafrechtlich unbelastet seien.

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Argumentation angeschlossen. Durch die Strukturen der Bandidos könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen werden. Es bestehe dabei stets die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden.

Alleine auf den Namen des Präsidenten der inzwischen aufgelösten Regensburger Bandidos sind 13 Waffen registriert. Außerdem durfte er mit behördlicher Genehmigung Sprengstoff besitzen. Die beiden anderen Männer waren zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt.

Die Szene in Deutschland: 9000 organisierte Rocker

Die kriminelle Rockerszene in Deutschland kämpft mit Gewalt um Macht und Einfluss. Zu den untereinander verfeindeten Rockergruppen gehören Hells Angels, MC Gremium, Bandidos und Outlaws.

Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von bundesweit etwa organisierten 9000 Rockern aus. Bei der Organisierten Kriminalität stand im Jahr 2013 dem BKA zufolge jedes achte Verfahren im Zusammenhang mit Rockern. Immer wieder werden bei den Clubs große Mengen an Waffen sichergestellt. So beschlagnahmte die Polizei im März 2013 bei einer Razzia in Bayern 86 Schusswaffen, etwa 2000 Schuss Munition, 5,5 Kilo Drogen sowie etliche verbotene Gegenstände wie Messer und Schlagringe.

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