Bundesgerichtshof:Wer Samenspende zustimmt, muss zahlen

  • Wer einer künstlichen Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines Dritten zustimmt, muss für Unterhalt des Kindes aufkommen - auch wenn er die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
  • Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch über eine ungewöhnliche Unterhaltsklage verhandelt.
  • Das Urteil könnte grundsätzliche Bedeutung haben.

17 000 Euro Unterhalt

Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für ein so gezeugtes Kind zahlen - egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Und auch wenn sie die Vaterschaft nicht anerkannt haben. Die Anfechtung solch einer Vaterschaft per Willensakt sei nicht möglich, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im konkreten Fall muss ein Mann mehr als 17 000 Euro Unterhalt nachzahlen.

Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht war eine ungewöhnliche Unterhaltsklage verhandelt worden. Der Mann hatte sich dagegen gewehrt, dass er für das Kind seiner Ex-Freundin zahlen sollte, das diese per Samenspende bekommen hatte. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich eingewilligt, die Vaterschaft hatte er aber nie offiziell anerkannt. Kurz nach der Geburt 2008 wollte er von der Tochter nichts mehr wissen.

Der Fall

Sieben Jahre hatte der Mann aus Schwaben eine Beziehung zu der Mutter des Mädchens gehabt. Die beiden lebten in getrennten Wohnungen, im Juli 2007 stimmte der zeugungsunfähige Mann einer Insemination zu, um den Kinderwunsch der Frau zu erfüllen. Er besorgte sogar das Fremdsperma und versicherte beim Hausarzt handschriftlich: "Hiermit erkläre ich, dass ich für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen werde und die Verantwortung übernehmen werde."

Nach der Geburt spendierte der Mann Teile der Erstausstattung für das Baby, ließ sich als Vater gratulieren und zahlte drei Monate Unterhalt. Dann aber blieben die Zahlungen aus. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn zur Zahlung von Unterhalt an das inzwischen fast siebenjährige Mädchen. Dagegen hat der Mann nun Revision vor dem BGH eingelegt - ohne Erfolg.

Die Begründung des BGH

"Das Kind konnte nur durch die Einwilligung des Mannes gezeugt und geboren werden", erläuterte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose. Nach Auffassung des BGH ergibt sich aus der Vereinbarung zu einer künstlichen Befruchtung für den Mann die Pflicht, wie ein rechtlicher Vater für den Unterhalt des Kindes zu sorgen. Dass keine rechtliche Vaterschaft begründet worden sei, weil der nicht mit der Mutter verheiratete Beklagte die Vaterschaft nicht anerkannt habe, stehe einer solchen Unterhaltsverpflichtung nicht entgegen, heißt es in einer Mitteillung zum Urteil. Dass die handschriftliche Erklärung des Mannes beim Arzt eher formlos war, war für den BGH unerheblich. (Mehr dazu lesen Sie hier)

Noch immer ist eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen rund um das Thema Samenspende ungelöst. Die Gesetze halten mit den neuen technischen Möglichkeiten nicht mehr Schritt. "Wir Juristen müssen lernen, damit umzugehen, dass es mehr als die normale biologische Situation mit zwei Elternteilen gibt", sagt etwa Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Der Fall des kleinen Mädchens aus der Region Stuttgart ist solch eine ganz andere Situation.

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