Der Ziehvater des kleinen Kevins ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sprach ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig.
Nach den Qualen und Leiden des kleinen Kevin aus Bremen ist der Ziehvater des Jungen am Donnerstag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung schuldig. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, in die er frühestens nach drei Jahren verbüßter Haft eingewiesen werden soll. Die Leiche des zwei Jahre alten Jungen war im Oktober 2006 im Kühlschrank des drogensüchtigen 43-Jährigen gefunden worden.
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Der Ziehvater verfolgte den Richterspruch teilnahmslos. "Es bleibt auch für uns nur ein undeutliches und unscharfes Bild", sagte der Vorsitzende Richter, Helmut Kellermann, bei der Urteilsbegründung.
Das emotionale Schlusswort des Angeklagten mit der Aussage, er wisse nicht mehr, was damals passiert sei, stellte Kellermann infrage. "Ich bin ganz ehrlich. Das glaube ich Ihnen nicht." Es habe bereits 2004 erste schwere körperliche Misshandlungen gegeben. "Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass andere Personen hierfür verantwortlich sein können", sagte der Richter über die Rolle des Angeklagten und der ebenfalls drogensüchtigen Mutter, die im November 2005 starb. "Sie hatten Angst vor Entdeckung." Der 43-Jährige habe immer wieder Ausreden benutzt.
Das Schicksal des Jungen hatte bundesweit für Erschütterung und Entsetzen gesorgt. Fahnder hatten die Leiche des Zweijährigen eingewickelt in Decken und Müllsäcke im Kühlschrank entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt war Kevin, der unter der Obhut der Behörden stand, vermutlich schon Monate tot. Bei der Obduktion der Leiche waren rund zwei Dutzend Brüche festgestellt worden. Untersuchungen hatten massive Fehler bei den Sozialbehörden der Hansestadt ergeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes und schwerer Misshandlungen auf 13 Jahre Haft plädiert. Die Verteidiger hatten keine konkreten Anträge gestellt. In einer Stellungnahme, die Kellermann wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess abgab, sagte der Richter, der Sachverhalt lasse keine Schlussfolgerung hinsichtlich der Verantwortung anderer an dem Tod Kevins zu. Allerdings habe es sicherlich genügend Situationen gegeben, bei denen diese Katastrophe hätte aufgehalten werden können. Nach dem Leichenfund waren schnell massive Fehler der Sozialbehörden in der Hansestadt bekanntgeworden.
Gegen den für Kevin zuständigen Sozialarbeiter und den Amtsvormund des Kindes steht noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bevor.
Kaum ein anderer Fall wurde so sehr Symbol für staatliches Versagen, wie das Martyrium von Kevin. Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen sagte am Donnerstag dem Sender NDR-Info, Kevin habe unter Amtsvormundschaft gestanden. Der Staat war zur Führsorge Kevins verpflichtet, "und er hat versagt mit seinen Behörden und Ämtern im Schutz Kevins vor den Gewalttätigkeiten des Vaters".
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(dpa/imm)
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Zero Tolerance für das Aufreiten auf dem dramatischen, entsetzlichen Schicksal des kleinen Buben Kevin!Der Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Kindeswohl" - Bremische Bürgerschaft, Drucksache 16/1381 18.04.07, Vorsitzender Helmuth Pflugradt: Kapitel 3.2, Punkt 3.2.1.1.1 ff führt nur für den sogenannten CaseManager auf:
- Fehlende Fallsteuerung
- Mangelhafte Aktenführung
- Probleme bei der Risikoeinschätzung
- Kein Abschluss eindeutiger Vereinbarungen, keine Kontrollen
- VERANTWORTUNGSVERLAGERUNG auf Andere - Zitat "dann bin ich das los"
und besonders : 3.2.1.1.6 Defizite in der Unterrichtung Dritter, INSBESONDERE UNVOLLSTÄNDIGE UND FALSCHE ANGABEN......
Der Bericht ist jedermann zugänglich, die Pressestelle sendet das gebundene Werk des Grauens auch postalisch zu. Jede weitere Verhöhnung des getöteten Kevin findet hier sein Ende. Den insgesamt eindeutig zu beschuldigenden Personen ist der Prozess vor einer Grossen Strafkammer zu machen. Dies wird geschehen.
Donata schrieb:"Da helfen auch Geplappereien wie "Mittelkürzungen, Überarbeitung" ganz und gar nichts. Verfolgt man über längere Zeit die Geschehnisse - nicht nur in Bremen, sondern ganz bevorzugt auch in Schwerin, Lea Sopie, Wuppertal Talea und und und: so fragt man sich in bösen Stunden, ob diese Dinge nicht billigend in Kauf genommen wurden, um - quasi in passivem Widerstand, die "Missstände" anzuprangern, denen man ja so bös' ausgesetzt ist - als Jugendamt samt Entourage. Es wird einem, wenn man nicht aufpasst, der Ekel ins Gesicht steigen. "
- Na, das müssen aber besonders "böse Stunden sein", die "man" da erlebt und ein Ekel, der große Genugtuung bringt. - Verstehe ich Sie richtig: Zuerst schafft sich der Jugendamtsmitarbeiter aktiv selbst seine Klientel - so von Ihnen im Parallelstrang behauptet- um anschließend mit Hilfe derselben unter Zuhilfenahme passiver Arbeitsverweigerung sich seine Arbeitsüberlastungen eigenhändig zu basteln?
Oh, es wird ja immer besser und ich frag mich, welche Verschwörungsphantsien folgen mögen. - Jetzt aber mal ein Vorschlag zur Güte: Fragen Sie doch am besten mal in einem Jugendamt nach, ob Sie dort eine Weile hospitieren können. Soweit mir bekannt, haben da auch Menschen aus dem Ausland gute Chancen. Sie können ja angeben, dass sie ein Studium der Sozialarbeit anvisieren. - Ich bin durchaus zuversichtlich, dass im Zuge der dann gemachten Erfahrungen Ihrerseits eine gute Bodenhaftung und ein besserer Realitätsbezug vorhanden sein werden.
Die SZ schrieb:
"Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, in die er frühestens nach drei Jahren verbüßter Haft eingewiesen werden soll. "
Was für ein seltsames Urteil
1. "Entziehungsanstalt" -was ist das? Mir ist nicht bekannt, dass es so etwas bei uns noch gibt. Oder heißt das, dass er in eine psychiatrische Klinik kommt ?
2. Wie stellen die Richter sich das konkret vor, in Bezug auf die Sucht, wenn er drei Jahre lang erst einmal im Gefängnis sein muss? Was macht er da mit der Sucht? Die kann man doch nicht einfach "ruhen" lassen und nach drei Jahren wieder hervorkramen. Ein Süchtiger braucht seinen Stoff. Geht man davon aus, dass er sich den schon irgendwie besorgen wird über irgendwelche Knastkanäle?
Wie gesagt: Ein seltsames Urteil.
dort im knast, sitzen seine richter und die fällen andre urteile
Ein bevorstehendes Ereignis- durch die Meldung könnte vielleicht Schaden abgewendet werden.
Der grobe Mißbrauch führt zu Abstumpfung wie im berühmten Wolf und Schaf Beispiel.
Die Sz-online bedient sich teilweise primitiver und letzlich auch schädlicher Mittel um die clicks zu optimieren- das kritisiere ich!
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