Der Ziehvater des kleinen Kevins ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sprach ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig.

Nach den Qualen und Leiden des kleinen Kevin aus Bremen ist der Ziehvater des Jungen am Donnerstag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung schuldig. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, in die er frühestens nach drei Jahren verbüßter Haft eingewiesen werden soll. Die Leiche des zwei Jahre alten Jungen war im Oktober 2006 im Kühlschrank des drogensüchtigen 43-Jährigen gefunden worden.

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Der Ziehvater verfolgte den Richterspruch teilnahmslos. "Es bleibt auch für uns nur ein undeutliches und unscharfes Bild", sagte der Vorsitzende Richter, Helmut Kellermann, bei der Urteilsbegründung.

Das emotionale Schlusswort des Angeklagten mit der Aussage, er wisse nicht mehr, was damals passiert sei, stellte Kellermann infrage. "Ich bin ganz ehrlich. Das glaube ich Ihnen nicht." Es habe bereits 2004 erste schwere körperliche Misshandlungen gegeben. "Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass andere Personen hierfür verantwortlich sein können", sagte der Richter über die Rolle des Angeklagten und der ebenfalls drogensüchtigen Mutter, die im November 2005 starb. "Sie hatten Angst vor Entdeckung." Der 43-Jährige habe immer wieder Ausreden benutzt.

Das Schicksal des Jungen hatte bundesweit für Erschütterung und Entsetzen gesorgt. Fahnder hatten die Leiche des Zweijährigen eingewickelt in Decken und Müllsäcke im Kühlschrank entdeckt. Zu diesem Zeitpunkt war Kevin, der unter der Obhut der Behörden stand, vermutlich schon Monate tot. Bei der Obduktion der Leiche waren rund zwei Dutzend Brüche festgestellt worden. Untersuchungen hatten massive Fehler bei den Sozialbehörden der Hansestadt ergeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes und schwerer Misshandlungen auf 13 Jahre Haft plädiert. Die Verteidiger hatten keine konkreten Anträge gestellt. In einer Stellungnahme, die Kellermann wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess abgab, sagte der Richter, der Sachverhalt lasse keine Schlussfolgerung hinsichtlich der Verantwortung anderer an dem Tod Kevins zu. Allerdings habe es sicherlich genügend Situationen gegeben, bei denen diese Katastrophe hätte aufgehalten werden können. Nach dem Leichenfund waren schnell massive Fehler der Sozialbehörden in der Hansestadt bekanntgeworden.

Gegen den für Kevin zuständigen Sozialarbeiter und den Amtsvormund des Kindes steht noch ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen bevor.

Kaum ein anderer Fall wurde so sehr Symbol für staatliches Versagen, wie das Martyrium von Kevin. Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen sagte am Donnerstag dem Sender NDR-Info, Kevin habe unter Amtsvormundschaft gestanden. Der Staat war zur Führsorge Kevins verpflichtet, "und er hat versagt mit seinen Behörden und Ämtern im Schutz Kevins vor den Gewalttätigkeiten des Vaters".

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(dpa/imm)