Breivik-Prozess in Oslo:Gutachter im Dilemma

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Die Rechtspsychiater im Osloer Gerichtssaal stehen vor einem schier unlösbaren Problem. Erklären sie Anders Behring Breivik für unzurechnungsfähig, setzen sie sich Kritik aus. Tun sie es nicht, tun sie ihm einen Gefallen.

Die rechtspsychiatrischen Gutachter im Gerichtverfahren gegen Anders Behring Breivik sind nicht zu beneiden. Sie sollen die alles entscheidende Frage in diesem Prozess beantworten: Ist der 33-Jährige zurechnungsfähig? Oder ist er es nicht?

Agnar Aspaas verfasste gemeinsam mit Terje Tørrissen das zweite rechtspsychiatrische Gutachten. Die Experten kamen darin zu dem Ergebnis, dass Breivik zurechnungsfähig sei. (Foto: AFP)

Zwei Gutachten gibt es inzwischen. Das neuere davon ist von Agnar Aspaas und Terje Tørrissen. Die Psychiater hatten kurz vor Eröffnung des Verfahrens ein Gutachten vorgelegt, in dem sie urteilen, dass Anders Breivik zurechnungsfähig sei. Damit kommen sie zum gegenteiligen Ergebnis als Synne Sørheim und Torgeir Husby. Deren Einschätzung, die bereits seit November vorliegt, kommt zu dem Ergebnis, dass der Attentäter unzurechnungsfähig sei. Derweil pocht der Angeklagte selbst im Saal 250 des Osloer Gerichtes auf seine geistige Gesundheit.

"Das bin nicht ich, der in dem Bericht beschrieben wird", sagte Breivik am siebten Verhandlungstag über das ältere der beiden Gutachten. Es basiere auf "bösartigen Erfindungen", die ihn als unvernünftig und nicht intelligent darstellen sollten. Die Gerichtsgutachter seien nicht kompetent genug, ihn zu beurteilen, fügte er hinzu.

Es ist ein schier unlösbares Dilemma, vor dem die Experten stehen. Erklären sie Breivik für unzurechnungsfähig, setzen sich die Gutachter dem Vorwurf aus, seinen politischen Extremismus als krankhaft abzutun. Die beiden Erstgutachter hatten in ihrem Bericht die rechtsextremen Äußerungen des Massenmörders als "bizarre Wahnvorstellungen" gewertet und damit ihre Diagnose "paranoide Schizophrenie" begründet. Von der Fachwelt gab es dafür harsche Kritik.

Befinden sie den 33-Jährigen jedoch für zurechnungsfähig, geben sie dem Attentäter, was er verlangt: Sie nehmen ihn ernst. Breivik hat seit Prozessbeginn mehrmals wiederholt, dass er, wenn schon nicht mit dem Tode, so doch mit Gefängnis bestraft werden wolle. Für einen "politischen Aktivisten" wäre es das Schlimmste, in der Psychiatrie zu landen, sagte er an diesem Mittwoch. "Das würde alles, wofür man steht, delegitimieren."

Kritik von höchster Stelle

Von höchster Stelle wurde zu Beginn der Woche Kritik am Zweitgutachten vorgebracht. Die "rechtsmedizinische Kommission", ein staatliches Gremium, das in Norwegen rechtsmedizinische Einschätzungen kontrolliert, sehe das Gutachten in seiner jetzigen Form als nicht fach- und sachgerecht an, berichtet die taz. Die Kommission wirft Aspaas und Tørrissen demzufolge vor, sich zu wenig mit Breiviks Kindheit beschäftigt zu haben. Außerdem hätten die Psychiater nicht erklärt, inwiefern sie sich dagegen abgesichert hätten, dass Breivik sich ihnen gegenüber bei Tests und Interviews "strategisch" verhalten habe.

Dem Bericht zufolge sei eine solche Beanstandung durch die Kommission äußerst selten. Das erste Gutachten hatte das Gremium ohne Einwände durchgewunken. Zwar könne sich das Osloer Bezirksgericht grundsätzlich auch auf das Ergebnis eines Gutachtens berufen, das nicht von der Kommission gestützt werde. Tatsächlich sei dies jedoch sehr unwahrscheinlich.

Diese Kritik könnte das zweite, von der Fachwelt so positiv aufgenommene Gutachten deutlich schwächen.

Alle Rechtspsychiater sitzen während des Prozesses mit im Saal, klinken sich immer wieder in die Befragung des geständigen Attentäters ein. Erst gegen Ende des Prozesses sollen sie selbst aussagen. Bis dahin haben sie auch noch Gelegenheit, ihre Gutachten zu überarbeiten und ihre Einschätzung abzuwandeln.

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