Brandenburg:Prozess gegen Dreifachmörder beginnt

  • Vor dem Landgericht in Frankfurt an der Oder muss sich der mutmaßliche Dreifachmörder Jan G. wegen des Tods seiner Großmutter sowie von zwei Polizisten verantworten.
  • Der 25-Jährige soll Ende Februar in Müllrose seine Großmutter nach einem Streit getötet haben.
  • Auf der anschließenden Flucht versuchten zwei Einsatzkräfte, G. auf einer Landstraße zu stoppen. Er soll die beiden Familienväter überfahren haben.

Morgens, 10.30 Uhr, im brandenburgischen Müllrose, südwestlich von Frankfurt an der Oder. Nachbarn hören einen lauten Streit im Haus von Marianne G. und alarmieren die Polizei. Die Rentnerin wird an diesem 28. Februar 79 Jahre alt. Und früher am Morgen hatten Nachbarn den 24-jährigen Enkel von G. auf dem Grundstück gesehen.

Jan G. ist als psychisch kranker Wiederholungstäter mehrfach vorbestraft, saß schon einige Male im Gefängnis und ist in der 4000-Einwohner-Stadt bekannt. Drogenkonsum, schwerer Diebstahl und versuchter Raub stehen in seiner Akte. Er hatte seiner Mutter und seiner Großmutter gedroht, sie umzubringen. Die Polizisten treffen dann Marianne G. nicht Geburtstag feiernd an, sondern tot. Sie liegt leblos in ihrem Badezimmer, alles habe auf ein Gewaltverbrechen hingedeutet, teilen die Beamten später mit. Marianne G. soll erstochen worden sein. Ihr Enkel befindet sich nicht im Haus der Toten, also wird er zur Großfahndung ausgeschrieben - kurz darauf sind zwei weitere Menschen tot.

Jan G. war über eine Bundesstraße gerast

Ab diesem Dienstag muss sich Jan G. vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder wegen dreifachen Mordes verantworten. Ein Polizeihubschrauber hatte zwei Stunden nach dem Notruf seinen Wagen entdeckt, woraufhin zwei Polizisten auf einer Landstraße eine Straßensperre errichteten, um Jan G.s Flucht zu stoppen. Er war über eine Bundesstraße gerast, hatte mehrere Autos gerammt und soll unter dem Einfluss von Crystal Meth gestanden haben.

Ein sogenannter Stopstick, ein Nagelbrett, sollte die Reifen seines braunen Kleinwagens zerstören. Die erfahrenen Beamten warteten auf dem Radweg neben der Fahrbahn. Der herannahende Beschuldigte fuhr aber nach Polizeiangaben "voll auf den Radweg" und erfasste dabei die Polizisten im Alter von 49 und 52 Jahren. Die zwei Väter von je drei Kindern seien sofort tot gewesen.

Jan G. lässt sich davon nicht aufhalten, er hält einen zufällig vorbeifahrenden Kleinwagen an, drängt den Fahrer aus dem Auto und flüchtet weiter. Dabei rammt er ein weiteres Auto, rast in ein Schilfgebiet und überschlägt sich mit dem gestohlenen Wagen. Er rennt zu Fuß weiter, versucht sich zu verstecken, wird aber auf einem Feld gestellt.

Jan G. hat die ihm zur Last gelegten Taten gestanden

Seine Verfolgungsjagd mit ihrem dramatischen Ende löste bundesweit Entsetzen aus. Der als gefährlich geltende Angeklagte könnte für den Rest seines Lebens hinter Gitter kommen. Die Staatsanwaltschaft erwägt, bei einer Verurteilung des inzwischen 25-Jährigen eine Sicherungsverwahrung zu beantragen. In diesem Fall müssen verurteilte Straftäter auch über das Ende ihrer Haft hinaus im Gefängnis bleiben - um die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.

Jan G. hat die ihm zur Last gelegten Taten gestanden. In dem auf 18 Verhandlungstage angesetzten Prozess wird es voraussichtlich vor allem um seine Schuldfähigkeit gehen. Die Anklage geht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft erwog zwischenzeitlich sogar die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik anzustreben. G. war vor der Tat wegen Schizophrenie in Behandlung.

Im vergangenen November hatte die Staatsanwaltschaltschaft schon einmal beantragt, Jan G. in einer Psychatrie unterzubringen. Davor hatte er einem Bekannten ein Messer in den Hals gerammt, was dieser nur durch eine Notoperation überlebte. G. wurde als eine "erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit" eingestuft. Das Landgericht setzte in seinem Urteil G.s Unterbringung aber zur Bewährung aus. Denn ein Gutachter hatte den Mann als "einsichtsfähig" eingestuft und eine "gute therapeutische Beeinflussbarkeit" festgestellt.

Ein Urteil in dem Mordprozess ist erst zu Beginn des neuen Jahres zu erwarten.

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