In der Neuauflage des Prozesses um den grausamen Flammentod des schwerkranken Rentners sprach das Berliner Landgericht die Tochter frei.

Die 29. Große Strafkammer ging in ihrem Urteil von einem tragischen Unglück aus. Alles spreche für einen Schwelbrand durch eine vom Vater im Bett gerauchte Zigarette. Die Richter stützten sich nun auf das Obergutachten einer Brandexpertin des Bundeskriminalamtes (BKA).

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Im ersten Prozess war die Frau im Januar 2005 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach sollte sie ein Feuer gelegt haben, in dem der alte Mann umkam, um an sein Erbe zu kommen. Die Arzthelferin habe aus Habgier gemordet, befand die 22. Große Strafkammer damals. Die Frau habe die Versicherungssumme von 220.000 Euro kassieren wollen.

Der Bundesgerichtshof hatte das Mordurteil im Januar 2006 aufgehoben. Die Berlinerin kam danach auf freien Fuß. Für die Haftzeit wird sie entschädigt. "Ich bin zufrieden und werde mit meinen Verwandten feiern", kommentierte die 52-Jährige den Freispruch.

Die Verteidigung hatte im ersten Prozess eigene Gutachter engagiert, die die These eines Schwelbrandes stützten. Das Gericht folgte seinerzeit aber ausschließlich den Experten des Berliner Landeskriminalamtes (LKA). Sie waren von einem absichtlich gelegten Feuer durch Anzünden mehrerer Liter Brennspiritus ausgegangen waren.

Nichts spreche für das Ausgießen von Spiritus, befand Richterin Monika Dietrich. Diese These sei durch die außerordentlich kompetente Sachverständige des BKA mit Hilfe von Brandbildern im Haus am Neuköllner Uhuweg "eindeutig widerlegt". In dem Haus hatten sowohl der Vater als auch die Tochter gewohnt. Das Gutachten des Berliner Landeskriminalamtes sei nicht tragfähig, argumentierte die Richterin. Das Spurenbild sei zu einseitig interpretiert worden. Ein kritisches Hinterfragen habe bei dem Gutachten des LKA gefehlt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil der 22. Strafkammer wegen mangelnder Überprüfung der sich widersprechenden Gutachter aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Richter hätten sich im ersten Prozess auf die Richtigkeit der LKA-Gutachten verlassen, sagte Dietrich. "Das war falsch". Ein Gericht könne nur so gut sein, wie die Experten, aber man dürfe ihnen nicht blind folgen, fasste die Richterin das Verfahren zusammen. Das Motto "Ende gut, alles gut", stehe dennoch nicht über diesem Prozess. Jedes Urteil zu Unrecht sei eines zu viel, sagte Richterin Dietrich.

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(dpa/jüsc)