Internetfahndung war überflüssig: Der vom Bundeskriminalamt gesuchte mutmaßliche Kinderschänder wurde bereits vor Jahren verurteilt.
Eine großangelegte Internetfahndung des Bundeskriminalamts (BKA) nach einem mutmaßlichen Kinderschänder aus Mecklenburg-Vorpommern hat sich als unnötig herausgestellt. Das BKA hatte am Dienstag eine sichergestellte Videosequenz mit Gesicht und Stimme des Mannes im Internet verbreitet. Wie sich herausstellte, war der Mann unter anderem wegen dieses Videos bereits 1994 rechtskräftig verurteilt worden. Neue Straftaten lägen definitiv nicht vor, sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Peter Lückemann. Dies habe aber zu dem Zeitpunkt keiner der Ermittler wissen können.
Der mutmaßliche Kinderschänder aus Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits 1994 verurteilt. (© Foto: BKA)
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Das auf einem Computer entdeckte Bildmaterial sei knapp 20 Jahre alt. Der Mann sei nach der Identifizierung und vorläufigen Festnahme wieder auf freiem Fuß. Das Material, das die Fahndung ausgelöst hatte, war nach Angaben des Staatsanwalts auf einem nicht näher bezeichneten Computer in Erfurt aufgetaucht. Es sei vom BKA völlig korrekt gewesen, die Fahndung einzuleiten.
Der Täter gilt als vermindert schuldfähig. Nach Informationen von bild.de handelt es sich um einen 66-jährigen Mann. Details zur Identität wollte Lückemann nicht nennen, der Mann habe Anspruch darauf, dass seine Persönlichkeit geschützt wird. In den Filmen soll der Gesuchte zwei elf bis 15 Jahre alte Jungen missbraucht haben. Die Szenen seien an einem Strand in Mecklenburg-Vorpommern gedreht worden.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz/afis)
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Findet die Redaktion es eigentlich ok, weiterhin das Bild aus dem fehlgeschlagenen Fahndungsaufruf bei dem Artikel stehen zu lassen? Selbst auf bild.de ist es mittlerweile wenigstens gepixelt.