BKA-Etiketten für Bürger:Kennzeichen: geisteskrank

Bundeskriminalamt in Wiesbaden

Berichtet ein Flüchtling etwa von Folter, leitet das Bamf die Information an das Bundeskriminalamt weiter, im Bild die Zentrale in Wiesbaden.

(Foto: Fredrik Von Erichsen/dpa)

Von "Landstreicher" über "Fixer" bis hin zu "Prostituierte". Das Bundeskriminalamt hat Millionen Bürger in einer internen Datenbank auf fragwürdige Weise klassifiziert.

Von Johannes Boie

Ein Kontakt mit der Polizei kann unangenehme Folgen haben, auch solche, von denen man selbst nichts bemerkt. Und zwar selbst dann, wenn sich aus der Angelegenheit nie ein Verfahren ergibt, oder ein Verfahren ohne Urteil. Das Bundeskriminalamt hat mehr als 1,5 Millionen Menschen in einer Datenbank mit Stichworten versehen: "Rocker", "Prostituierte", Land/Stadtstreicher" oder auch "BTM-Konsument", also Nutzer von Betäubungsmitteln. Die Klassifizierung der Bürger räumte das Bundesinnenministerium in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Linke) ein. Damit jeder Mensch in der richtigen Schublade landet, hat die Polizei einen großen virtuellen Schrank mit 18 Fächern gebaut.

Wer mit dem BKA in Kontakt kam, kann deshalb bislang auch als "Fixer" gekennzeichnet werden, als "Sexualtäter" oder als "geisteskrank". Die Kategorisierung kann nicht nur von BKA-Beamten eingesehen werden, sondern auch von Polizisten in den Bundesländern und vom Zoll. Dort wird sie nach Angaben des BKA auch in das Informationssystem der Polizei ("Inpol") eingetragen.

Das alles ist erlaubt, einerseits, um Beamte zu schützen und andererseits, um die Menschen zu schützen, mit denen die Polizisten Umgang haben. "Freitodgefahr" und "Hilflosigkeit vermutet" sind deshalb ebenfalls unter den Etiketten, die zumindest den Vorschriften nach nicht diskriminierend sein dürfen.

BKA will mehrere Kategorien jetzt löschen

Und so wäre die Anfrage des Abgeordneten Hunko samt Antwort noch vor ein paar Jahren untern Tisch gefallen. Doch nach den Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden ist klar, dass staatliche Datensammlungen in einem größeren Zusammenhang zu sehen sind. In der Fachsprache heißen diese Beurteilungen "personenbezogene Hinweise". Das BKA weist darauf hin, dass bei der Vergabe eines Etiketts stets der Einzelfall geprüft werden müsse, als "Betäubungsmittelkonsument" werde demnach nur bezeichnet, wer das Risiko einer "erheblichen Gesundheitsgefahr für sich selbst oder etwa Polizeibedienstete" trage.

Das ändert nichts daran, dass selbst Menschen, die nicht verurteilt sind, in dem System gespeichert und mit Stichworten versehen sind. Das BKA verschickte auf Anfrage ein allgemeines Statement zur Situation, beantwortete aber Detailfragen zum Vorgehen nicht. Unklar ist deshalb, nach welchen Kriterien die Stichworte vergeben werden ob weitere Datenbanken mit ähnlichen Methoden arbeiten, und zu welchem Anlass die Beamten die Etiketten verwenden.

Die Debatten um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten in den vergangenen Jahren zeigen, wie schnell die Grenze zwischen dem ursprünglichen Zweck einer Datenspeicherung und neuen Ideen verschwimmt. Was bedeutet es für einen Menschen, wenn der Staat ihn in internen Datenbanken für "geisteskrank" erklärt hat? Oder mit dem Stichwort "Prostitution" vermerkt hat? Zumindest dieses Problem hat man in Wiesbaden erkannt. Mehrere Kategorien möchten die Beamten jetzt löschen, darunter "Prostitution", "Landstreicher" oder "Fixer".

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