Es ist ein Verbrechen, das in ganz Deutschland Entsetzen hervorgerufen hat: Weil er eine 13-Jährige mit dem Auto angefahren und dann vergewaltigt hat, muss ein Familienvater für mehr als zehn Jahre ins Gefängnis.
Lange Haftstrafe für ein schreckliches Verbrechen: Weil er eine 13 Jahre alte Radfahrerin mit seinem Auto anfuhr und dann vergewaltigte, muss ein Familienvater zehn Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
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Der Angeklagte Björn P. (Mitte) im Saal des Bielefelder Landgerichts in Bielefeld neben seinem Verteidiger Andreas Chlosta (rechts) (© Foto: dpa)
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Das Martyrium für das Mädchen, das nach der Kollision ein schweres Schädelhirntrauma und einen Kiefernbruch erlitten hatte, spielte sich am Ostermontag im ostwestfälischen Hille ab. Der Richter am Landgericht Bielefeld sprach am Montag in der Urteilsbegründung von einer "besonders abscheulichen Tat, die überall Fassungslosigkeit hervorruft". Der Angeklagte habe das Mädchen seiner "unbeschwerten Lebensfreude beraubt".
Die Kammer des Landgerichts schloss sich mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft und ihrer Auffassung an, dass der 31 Jahre alte Hilfsarbeiter aus Lübbecke den Zusammenstoß beabsichtigt hatte. Der Verteidiger des Angeklagten hatte sechs Jahre Haft gefordert und gesagt, der Unfall sei nicht in Absicht geschehen, und die Tat sei nicht geplant gewesen.
Staatsanwältin Sabine Berger hatte in ihrem Plädoyer von einer Tat gesprochen, "die an Kaltschnäuzigkeit und Emotionslosigkeit ihresgleichen sucht". Besonders verstöre die Tatsache, dass der Björn P. selbst fünffacher Vater ist.
Tat laut Verteidiger nicht geplant
Das Kind war bei dem Unfall gegen das Auto des Mannes geprallt und schwer verletzt auf den Boden gestürzt. Unter anderem erlitt das Mädchen einen Kieferbruch und ein schweres Schädelhirntrauma. Der Täter trug die 13-Jährige daraufhin in sein Auto und verging sich auf einem nahe gelegenen Parkplatz an ihr.
"Das war ein unabsichtlicher Unfall, die Tat war nicht geplant", sagte P.s Verteidiger Andreas Chlosta in seinem Plädoyer am Montag. Die Vernehmungsprotokolle, denen zufolge sein Mandant zugegeben hat, den Unfall provoziert zu haben, entsprächen nicht dem tatsächlichen Wortlaut der Vernehmung. Die Beamten hätten unter großem Druck gestanden und Fehler gemacht. Er beantragte sechs Jahre Haft.
Die Schülerin hatte nach der Tat zwei Wochen im Krankenhaus gelegen. Ihre Mutter sagte in dem Prozess aus, dass das Kind die brutale Tat nur sehr schwer verarbeiten könne. "Sie fährt nicht mehr allein Fahrrad, sie geht nirgendwo mehr allein hin. Und ist sehr verschlossen", sagte sie. "Unserer Familie geht es sehr schlecht damit. Unser Leben ist zerstört - ganz einfach."
Sie könne sich nicht vorstellen, dass ihr Kind mit unsicherem Fahren den Unfall ausgelöst habe. "Sie ist eine gute Radfahrerin." Zudem habe ihre Tochter beteuert, sie sei am Rand geradelt. Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Angeklagte musste auf Gerichtsbeschluss außer Sichtweite der Schülerin auf eine Zuschauerbank ausweichen, um das Kind weniger zu belasten.
Den Ermittlern zufolge hatte sich der ungelernte Arbeiter vor der Tat bereits seit längerer Zeit mit dem Gedanken getragen, ein junges Mädchen zu vergewaltigen. Ein Gutachter erklärte, eine Wiederholungsgefahr sei bei dem Mann nicht auszuschließen. Anzeichen auf eine verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt gebe es nicht.
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(sueddeutsche.de/AP/dpa/abis/aho)
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Deine Argumentationen sind haarstreubend und deine Ansichten zum Glueck nur deine Sache. Ich wuensche Dir und deiner Familie,dass sie nie Opfer von einem Gewaltverbrechen wird,Du wirst dann am lautesten nach der Polizei und den Staat schreien.
...doch nur die Täter, die sich das Vertrauen von Kindern erschleichen, um diese zu missbrauchen oder ihre Machtposition ausnutzen, ähnliche Haftstrafen bekämen!
Das Leben eines Kindes ist durch Missbrauch nachhaltig beeinträchtigt, im Vergleich zu den seelischen Verletzungen ist ein Kieferbruch fast vernachlässigbar.
Ein entsetzliches, ein unentschuldbares Verbrechen, das auf einen grausamen gefühlslosen Charakter des Täters schließen lässt. Seine Tat hat ganze Familien zerstört - die des Opfers und die des Täters. Etwas Grauenvolleres ist kaum denkbar.
Wenn im Zweifel ein Verbrecher im Gefängnis bleiben soll, da nicht ausgeschlossen ist, dass er erneut Straftaten begeht, können wir gleich für alle Verbrecher lebenslänglich verhängen. Gut, dass es umgekehrt ist. Nur wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit der Begehung von neuen Straftaten besteht, kann Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Nur so kann die Freiheit von allen geschützt werden.
Da darf ich sie ganz beruhigen. Ob es eine Wiederholungsgefahr gibt? Wenn er in Sicherungsverwahrung bleiben würde nicht!! Wenn man ihn wieder rauslässt, ist es wie mit dem Wetter: Kräht der Hahne auf dem Mist, ändert sichs Wetter oder es bleibt wie s ist. Mehr weiss der Gutachter auch nicht!!! Daher: Einsperren und nie wieder rauslassen!!!
Paging