BGH urteilt gegen Lauschangriff:Mitgehörtes Selbstgespräch als Beweis wertlos

Darf ein belauschtes Selbstgespräch als Beweis vor Gericht gelten? Nein, urteilte der Bundesgerichtshof. Der sogenannte Mord ohne Leiche, in dem drei Angeklagte zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden, muss neu aufgerollt werden.

Abgehörte Selbstgespräche dürfen in den meisten Fällen nicht vor Gericht verwertet werden. Deshalb muss der sogenannte Mord ohne Leiche erneut aufgerollt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter hatten zu klären, ob ein Lauschangriff der Polizei zulässig war, um einen Mann, seine Schwester und seinen Schwager des Mordes an der verschwundenen Ehefrau zu überführen.

Das Trio war 2009 für das mutmaßliche Verbrechen - zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die drei Beschuldigten legten jedoch Revision ein.

Der Mann hatte in seinem Auto mit sich selbst gesprochen und gesagt, er habe seine Frau "totgemacht". Die Ermittler hörten dabei zu. Die Äußerung wertete das Landgericht Köln später neben andere Hinweise als Indiz für die Tat.

Die 33 Jahre alte philippinische Frau des Mannes verschwand 2007 und tauchte nie wieder auf. Nach Überzeugung der Kölner Richter wurde die Frau, die von ihrem Mann getrennt lebte, von dem Trio getötet. Motiv sei ein Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn gewesen.

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