BGH: Urteil zur Presse:Sabine wie Caroline - Liebe ist privat

Sabine Christiansen siegt vor dem BGH gegen den Bauer-Verlag: Fotos des TV-Stars mit Mann im Privatumfeld sind nicht zu veröffentlichen.

Die Talkshowgröße Sabine Christiansen setzt sich durch: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil bestätigt, wonach Fotos aus ihrem Privatleben nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Heinrich Bauer Verlag war gegen die Entscheidung des Berliner Kammergerichts und des Landgerichts in Revision gegangen. Der BGH hat das Urteil der Vorinstanzen nun bestätigt, teilte das Gericht auf seiner Webseite mit.

BGH: Urteil zur Presse: Öffentlicher Auftritt:  Sabine Christiansen und Norbert Medus bei der Verleihung des 16. Deutschen Medienpreises in Baden-Baden 2008.

Öffentlicher Auftritt: Sabine Christiansen und Norbert Medus bei der Verleihung des 16. Deutschen Medienpreises in Baden-Baden 2008.

(Foto: Foto: ddp)

Christiansen sieht in den Fotos eine Verletzung ihrer Privatsphäre. Konkret ging es um Bilder, die die Bauer-Illustrierte Das Neue im April 2006 veröffentlicht hat. Das Blatt schrieb über Christiansen und ihren Ehemann, den französischen Jeans-Unternehmer Norbert Medus. Titelblatt und Artikel waren mit Fotos bebildert, die beide gemeinsam zeigten. Der Text lautete: "So verliebt in Paris" und: "Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet".

Das Berliner Kammergericht hatte in seiner Entscheidung betont, die Fotos zeigten die beiden auf einer privaten Reise. Die Bilder könnten nur "aufgrund fortlaufender Beobachtung durch Fotografen" entstanden sein. Deshalb griffen sie in den Kernbereich der Privatsphäre Christiansens ein, was diese nicht hinnehmen müsse. Der Artikel sei zudem ohne erhebliche gesellschaftliche Relevanz und habe wesentlich nur der Unterhaltung gedient. (AZ.: 10 U 166/07)

Der 6. Zivilsenat in Karlsruhe ist dieser Sichtweise gefolgt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Bilder aufgrund eines fehlenden Informationsinteresses nicht gerechtfertigt war. "Die Klägerin und ihr Partner sind auf den Fotos als Liebespaar zu identifizieren und zwar in erkennbar privaten Situationen", heißt es in der Pressemitteilung des BGH.

Erst im vergangenen Jahr hatte sich der BGH in Zusammenhang mit einem anderen Foto von Sabine Christiansen befassen müssen: Das Bild zeigte die TV-Moderatorin ungeschminkt zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen. Auch hier entschied der BGH, dass diese Abbildung unzulässig sei. Diese Bilder würden allein die öffentliche Neugier befriedigen, hieß es in der Urteilsbegründung. (Az: VI ZR 75/08)

Der Tenor der Urteile des BGH ist dabei immer ähnlich: Fotos von Prominenten in privaten Situationen dürfen in der Presse nur abgedruckt werden, wenn sie ein Thema von allgemeinem Interesse illustrieren.

Wobei die Einschätzung von Nachrichtenwert dann eine Kontroverse in der Medienberichterstattung auslöste. Denn zulässig war etwa ein Foto von Heide Simonis, die sie nach ihrem Rücktritt als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin beim Einkaufen zeigt. Auch Caroline von Monaco verlor einen Prozess, mit dem sie ein Foto verbieten wollte, das sie im Urlaub auf belebter Straße zeigte.

Allerdings hatte die Prinzessin Mediengeschichte geschrieben mit dem sogenannten "Caroline-Urteil" des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der hatte 2004 entschieden, die deutsche Rechtsprechung schütze das Privatleben von Prominenten nicht ausreichend. Dabei ging es um die Frage, ob die Medien Fotos verbreiten dürfen, die Prominente bei privaten Beschäftigungen in der Öffentlichkeit zeigen, etwa beim Stadtbummel, Skifahren oder Einkaufen.

Nun ist es amtlich: Sabine ist wie Caroline zu behandeln.

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