BGH-Urteil:Lehrerin muss wegen Vergewaltigungslügen ins Gefängnis

  • Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe gegen eine Lehrerin wegen eines falschen Vergewaltigungsvorwurfs bestätigt.
  • Die Lehrerin Heidi K. muss nun fünfeinhalb Jahre in Haft.
  • Sie hatte zunächst vor Gericht beteuert, ein Kollege habe sie 2001 in der Schule vergewaltigt.

Fünfeinhalb Jahre Haft für verurteilte Lehrerin bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat einen Schlussstrich unter einen der größten deutschen Justiz-Irrtümer gezogen: Nach ihren falschen Vergewaltigungsvorwürfen ist eine zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin mit ihrer Revision beim höchsten deutschen Strafgericht in Karlsruhe gescheitert, das Urteil gegen sie ist somit rechtskräftig. Der BGH verwarf die Einwände der Frau gegen ihre Verurteilung nach Angaben von Mittwoch als unbegründet (2 StR 62/14).

Unschuldiger war fünf Jahre lang im Gefängnis

Das Landgericht Darmstadt hatte die Frau 2012 verurteilt, nachdem sie einen früheren Lehrerkollegen mit falschen Vorwürfen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte. Sie hatte zunächst vor Gericht beteuert, der Kollege habe sie 2001 im Biologieraum einer südhessischen Gesamtschule vergewaltigt.

Zu spät war aufgefallen, dass das vermeintliche Opfer auch in anderen Fällen reihenweise Lügen aufgetischt hatte. Der Lehrer hatte die Strafe verbüßt und lebte anschließend von Sozialleistungen. Der Fall war erst aufgerollt worden, nachdem der beschuldigte Lehrer seine gesamte Haftstrafe abgesessen hatte.

2012 starb der Verurteilte an Herzversagen

Das Landgericht Kassel stellte schließlich 2011 seine Unschuld fest. Ein Jahr später starb er im saarländischen Völklingen an Herzversagen. Es war nicht das erste Mal, dass der BGH im Fall des Lehrers zu entscheiden hatte: Bereits im Jahr 2002 hatten die Bundesrichter die Verurteilung des Mannes als rechtmäßig erachtet, weil ein Rechtsfehler nach BGH-Auffassung nicht erkennbar gewesen war.

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