Sein Geständnis hat er widerrufen, doch das nützt ihm nichts: Nikolai H., der eine Frau durch einen Holzklotz tötete, muss lebenslänglich in Haft.
Die Rechtsmittel sind ausgeschöpft: Der Holzklotz-Mörder Nikolai H. muss lebenslänglich hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Mai 2009 bestätigt. Der zuständige 4. Senat habe keine Rechtsfehler in dem Urteil festgestellt, teilte der BGH am Mittwoch mit. Damit blieb die Revision von Nikolai H. erfolglos.
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Der Revisionsantrag von Nikolai H. wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt. (© Foto: dpa)
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Zunächst hatte er bei der Polizei zugegeben, am Ostersonntag 2008 bei Oldenburg einen knapp sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn 29 geworfen zu haben. "Wie von ihm gewollt", so der BGH, durchschlug der Klotz die Scheibe eines Autos und tötete eine 33-jährige Frau aus dem münsterländischen Telgte vor den Augen ihrer Familie. Später widerrief er das Geständnis.
Eine Frusthandlung
Das Landgericht Oldenburg hatte den damals 31-Jährigen aufgrund von Indizien wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs sowie wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht stützte seine Entscheidung dabei wesentlich auf das Geständnis des Täters. Demnach hatte der Drogensüchtige aus Frust darüber, dass er an dem Abend kein Heroin bekam, den Holzklotz geworfen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.
Der Verteidiger hatte in dem Indizienprozess auf Freispruch plädiert, weil die Beweise für die Schuld seines Mandanten nicht ausreichten. Nach Ansicht des Verteidigers hätte das Geständnis seines Mandanten nicht verwertet werden dürfen.
Der Heroinabhängige hatte während der mehr als 30 Verhandlungstage geschwiegen und auch sein Recht auf das letzte Wort nicht genutzt.
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(sueddeutsche.de/APD/dpa/kred/abis)
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