Das Berufungsgericht folgt der ersten Instanz: Eine Studentin aus Hannover ist wegen zweifachen Kindsmordes erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Verurteilung von Christine S. bestätigt: Die Studentin aus Hannover ist wegen zweifachen Kindsmordes in Schweden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Västerås folgte mit seinem Berufungsurteil der Entscheidung aus der ersten Instanz.
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Christine S. mit ihrem Anwalt im Oberlandesgericht im schwedischen Västerås. (© Foto: dpa)
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Beide Kammern sahen es als erwiesen an, dass die 32-jährige Deutsche wenige Tage vor Ostern 2008 einen drei Jahre alten Jungen und dessen einjährige Schwester erschlagen hat. Die Mutter wurde bei der Bluttat in der Kleinstadt Arboga schwer verletzt und war zehn Tage bewusstlos.
Das Motiv für die Tat: Eifersucht. Die Studentin hatte den Familienvater 2006 im Urlaub auf Kreta kennengelernt und mit ihm eine Beziehung begonnen. Der Mann beendete diese nach etwa einem halben Jahr. Doch Christine S. ließ nicht locker. Sie zog seinetwegen nach Stockholm, schrieb sich dort an der Uni ein. Sie versuchte mehrmals vergeblich, Kontakt zu ihrem Ex-Geliebten aufzunehmen. Doch der Mann war inzwischen zu seiner Ex-Frau zurückgekehrt.
Die "Tragödie von Arboga" hat Schweden erschüttert. In der Presse war die Rede von der "Hammermörderin". Der Fall hatte insbesondere wegen der Brutalität der mit einem spitzen Hammer und zahlreichen Schlägen ausgeführten Morde großes Aufsehen erregt.
Im Berufungsprozess im schwedischen Västerås hatte die Studentin erneut den Vorwurf des doppelten Kindesmordes zurückgewiesen. Dabei griff sie die Staatsanwaltschaft scharf an. Die 32-Jährige sagte in der Verhandlung, die Ankläger hätten sowohl ihre Motive als auch andere Sachverhalte "bewusst verdreht".
Auch in erster Instanz hatte Christine S. die Tat bestritten. Ihr Anwalt erklärte, es gebe keine DNS-Beweise, die seine Mandantin mit dem Verbrechen in Arboga, rund 155 Kilometer westlich von Stockholm, in Verbindung brächten. Die Staatsanwaltschaft legte mehr als 50 Zeugenaussagen sowie mehrere Unterlagen vor. Unter anderem gibt es Aufnahmen einer Überwachungskamera, die Christine S. am Tag der Tat in Arboga zeigen.
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(sueddeutsche.de/dpa/hai)
Studie von UN-Kinderhilfswerk