Von Martin Zips

Die Akte "Ötzi" darf wohl geschlossen werden: Die Entdecker der Gletschermumie bekommen 150.000 Euro Finderlohn.

Auf Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder ist Erika Simon nicht gut zu sprechen. Nie zuvor habe ihr Durnwalder 150.000 Euro Finderlohn für den Gletschermann Ötzi angeboten, ruft sie ins Telefon. Selbst, wenn er das nun behaupte. Dass ihr die Südtiroler Landesregierung - 18 Jahre nachdem Erika Simon gemeinsam mit ihrem Mann die Mumie beim Abstieg von der Finailspitze gefunden hat - diese Summe jetzt plötzlich geben will, das glaube sie "erst, wenn wir das Geld auf dem Konto haben".

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"Wir sind froh, das leidige Thema endlich zu einem Abschluss zu bringen": Der Finder der Gletschermumie Ötzi bekommt 150.000 Euro Finderlohn (© Foto: Reuters)

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In Deutschland ist die Höhe des Finderlohns gesetzlich klar geregelt. Laut Paragraph 971 BGB lautet die Formel bei einem Wert einer gefundenen Sache von mehr als 500Euro: 25 Euro plus drei Prozent von dem über 500 Euro hinausgehenden Betrag.

"Subventionsbetrieb" Museum

In Italien stehe dem Finder gar ein Viertel des Wertes zu, wie der stellvertretende Chefredakteur des Landespresseamtes in Bozen, Christian Rainer, erklärt. Allerdings habe seine Landesregierung stets darauf gepocht, dass sich "der Wert einer Mumie nicht berechnen lässt". Das Bozener Ötzi-Museum sei ohnehin ein "Subventionsbetrieb": Es werde zwar jährlich von 230000Menschen besucht, die Einnahmen aus dem Ticketverkauf (1,25 Millionen Euro) deckten allerdings nicht den Museumshaushalt (1,9 Millionen Euro). Dafür seien vor allem die "hohen Konservierungskosten" des Ötzi verantwortlich.

Jahrelang hatten sich der Nürnberger Hausmeister Helmut Simon und seine Frau Erika darum bemüht, als Finder anerkannt zu werden. Im September 1991 waren sie auf einer Wanderung am Similaungletscher in mehr als 3000 Metern Höhe auf die 5300 Jahre alten menschlichen Überreste gestoßen - in einem Gebiet, das zur Autonomen Provinz Südtirol im Norden Italiens gehört. "Hätten wir uns nur etwas früher oder später von unseren Mitwanderern verabschiedet, dann wären wir diesen Weg gar nicht gegangen", hatte Helmut Simon einmal erklärt - kurz bevor auch er 2004 bei einer Alpen-Wanderung tödlich verunglückte.

Zufällig, sagte Simon, habe an diesem Tag ein "Sahara-Sturm" das Eis abgeschmolzen und den Gletschermann freigegeben. Zunächst hielten sie ihn für einen gerade verunglückten Bergsteiger - nicht für eine Weltsensation. Seit elf Jahren kann jeder "Frozen Fritz", wie Ötzi international genannt wird, in dem für neun Millionen Euro errichteten Südtiroler Archäologiemuseum begutachten.

Akte "Ötzi" wird geschlossen

"Für dieses knausrige Bergvolk ist der Ötzi doch ein Werbefaktor erster Güte", echauffiert sich der Nürnberger Anwalt Georg Rudolph, der die Simons gemeinsam mit seinem in Bozen arbeitenden Adoptivsohn seit Jahren berät und vertritt. In Sachen Ötzi blickt er auf viele zähe Verhandlungstage zurück - aber selbst nach den zuletzt von den Simons gewonnenen zwei Prozessen habe der Südtiroler Landeshauptmann in Sachen Finderlohn bis zuletzt keine Zusage gemacht.

Nun, kurz bevor der Fall Ötzi das Kassationsgericht in Rom beschäftigt hätte, darf die Akte wohl geschlossen werden: Dank eines Vergleichs nämlich sind sich beide Seiten über die Höhe des Finderlohns einig: 150.000 Euro, von denen auch Anwaltskosten beglichen werden sollen, wie Erika Simon betont. Zudem müssten noch "Einzelheiten" diskutiert werden, etwa eine "angemessene Würdigung" im Bozener Museum. Als ihr Mann zu seinen Lebzeiten bei den zuständigen Stellen gefragt habe, warum er als Finder nur so winzig erwähnt werde, habe er zur Antwort erhalten: Es sei schwierig, den Namen Simon in andere Sprachen zu übersetzen.

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(sueddeutsche.de/ddp-bay/aho/ojo)