Der Fall hat Signalwirkung: In Berlin sollte ein Wohnhaus-Bordell geschlossen werden. Vor Gericht wurde nun zugunsten des Freudenhauses geurteilt.
Strahlend und mit einem Fliedersträußchen in der Hand verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch Sitzungssaal 4303 im Berliner Verwaltungsgericht. Die etwa 30 Damen ihres "Salons Prestige" dürfen ihre Liebesdienste weiterhin in einem Wohnhaus anbieten.
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"Anonymität und Diskretion": Das Eingangsschild des Bordells in Berlin. (© Foto: dpa)
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Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage der gelernten Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt (Az.:VG 19 A 91.07). Dem zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen.
Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Berliner Bezirken bisher unterschiedlich beurteilt. "Ich werde Sekt trinken und feiern", sagte Berghäuser nach ihrem Sieg. Ganz Deutschland habe auf die Entscheidung gewartet. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung in der nächsten Instanz zu.
"Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt, er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring. Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig.
Keine milieubedingten Störungen
Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen zu verzeichnen seien.
Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei. Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien keinerlei Klagen zu Ohren gekommen.
Bestätigt wurden seine Angaben von der Kriminaldirektorin Heike Rudat. Die Spezialistin für den Rotlichtbereich in Berlin gab zu Protokoll, das Bordell werde regelmäßig kontrolliert. Das Gericht forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Von Alven-Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden.
Das Gewerberecht sei dringend nachzubessern, argumentierte die Kammer unter Beifall der Anhänger von Kerstin Berghäuser. Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt.
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(dpa/Cornelia Herold/grc)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Mein Kommentar von gestern ist weg? Ich hab doch niemanden beleidigt oder sonstwas?
Was soll das?
Zitat:"Im Jahr 2000 hatte das Berliner Verwaltungsgericht als erstes deutsches Gericht entschieden, dass Prostitution nicht sittenwidrig ist. Damals hatte sich eine Kollegin von Berghäuser in einem spektakulären Prozess gegen denselben Bezirk durchgesetzt."
Im Jahr 2000 wurde Wilmersdorf noch von der CDU mit satter Mehrheit regiert. Die Dibgen-Ära (= jahrelange CDU Dominanz hat daugeführt), dass die Beamten in den Behörden immer noch eher konservativ sind.
ihr beitrag ist nur peinlich, milde ausgedrückt! endlich werden vom staat(gericht) weise urteile gesprochen, die schon lange überfällig sind.
den ewigen moralisten sei in ihr persönliche buch geschrieben: wer da frei ist von schuld ,der werfe den ersten stein......
ach nocht etwas zu dem satz "leichte mädchen" mir sind die leichten mädchen lieber weil sie ehrlich sind und sagen was es kostet und gut ist es., schauen wir doch die die sogenannten damen der gesellschaft an, die mit einem trauschein sex verkaufen und deren männer sich nun zum richter der moral aufspielen......
aua, wir haben doch noch eine sehr verklemmte gesellschaft und das wo doch die kirche den größten bekannten puff in der geschichte betrieben hat.....
Dem Stadtrat wars ein Dorn im Auge. Was brauchts der Worte mehr
Einige Leute scheinen den Artikel nicht richtig bzw. selektiv gelesen zu haben. Es handelt sich eben *nicht* um ein reines *Wohn*gebiet:
Zitat:"...als Gewerbebetrieb mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus Wohnungen und Gewerbe..."
In Mischgebieten muss man mit kleinen und mittleren Gewerbebetrieben rechnen.
Nach §6 BauNVO dient dieses "dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören". Dort muss man also mit Dönerbuden, Tankstellen, Spielhallen etc. rechnen. Und dies muss auch die Familie mit Kindern tun, wenn sie in ein solches Gebiet zieht.
In einem reinen Wohngebiet ist und bleibt ein Bordell ausgeschlossen.
Paging