Berlin:Tödlicher Schuss aus der Polizeiwaffe

Als Berliner Beamte eine Frau per Gerichtsbeschluss mitnehmen wollten, zückte sie ein Messer und ging auf einen Polizisten los. Der zog seine Waffe, schoss - und traf die Frau tödlich.

Ein Polizist hat an diesem Mittwoch in einer Berliner Wohnung auf eine 54-jährige Frau geschossen und sie tödlich verletzt. Zuvor sei die Frau mit einem Messer auf einen Beamten losgegangen und habe ihn leicht verletzt, sagte eine Polizeisprecherin.

Der Schuss sei am Nachmittag gefallen, als die Beamten einen Vorführungsbeschluss des Amtsgerichts Wedding vollstrecken wollten. Mehrere Beamte waren laut Polizei mit Mitarbeitern des Bezirksamtes zu der Wohnung der 54-Jährigen gegangen. Sie wollten die Frau auf Grundlage des Vorführungsbeschlusses mitnehmen.

Die Frau habe sich dagegen gewehrt und ein Messer gezogen. Dann sei der Schuss aus der Dienstwaffe abgegeben worden. Alarmierte Rettungskräfte hätten noch versucht, die Verletzte zu reanimieren, sagte die Polizeisprecherin. Die 54-Jährige sei dann aber noch in der Wohnung gestorben. Die Mordkommission hat die Ermittlungen übernommen. Das sei üblich in solchen Fällen, sagte die Sprecherin.

Richter erlassen einen Vorführungsbeschluss unter anderem dann, wenn Beschuldigte oder auch Zeugen ohne Entschuldigung nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen. Dann werden die Betroffenen von Ordnungshütern zwangsweise abgeholt.

Ein Vorführungsbeschluss ist aber noch kein Haftbefehl. Er kann auch erwirkt werden, wenn es beispielsweise darum geht, einen psychisch Kranken vor einer Unterbringung in einem Krankenhaus von einem medizinischen Gutachter untersuchen zu lassen, der Patient sich aber weigert. Welcher Fall bei der 54 Jahre alten Frau vorlag, sagte die Polizei zunächst nicht.

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