Berlin:Muslimin darf bei Referendariat Kopftuch tragen

  • Eine Neuköllner Juristin darf als Rechtsreferendarin mit Kopftuch arbeiten.
  • Das Bezirksamt Neukölln hatte zuvor geprüft, ob das Kopftuch im Dienst zugelassen werden darf.
  • Der Muslimin kommt zugute, dass sie sich noch in der Ausbildung befindet.

"Ich danke euch allen von Herzen!"

Betül Ulusoy kann aufatmen: Die junge Juristin kann ihre Ausbildung im Bezirk Neukölln antreten. Mit Kopftuch. Das entschied die Behörde am Dienstag. Die Muslimin dürfe allerdings keine "hoheitlichen Aufgaben mit Außenwirkung" übernehmen, hieß es weiter. Auf ihrer Facebook-Seite bedankte sich die Juristin bei ihren Unterstützern: "Ich danke euch allen von Herzen!"

Ausnahmeregelung in Ausbildung

Das Bezirksamt Neukölln hatte der Juristin beim Vorstellungsgespräch mitgeteilt, ihre Bewerbung wegen ihres Kopftuches prüfen zu müssen. Das Amt hatte mehrfach betont, dass er der jungen Frau keine Absage erteilt habe, sondern lediglich Einsatzmöglichkeiten und Einsatzorte geprüft habe. Nach dem in Berlin geltenden Neutralitätsgesetz dürfen Berliner Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Während der Ausbildung können jedoch Ausnahmen zugelassen werden.

Das Amt gründete seine Entscheidung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im März, nachdem ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verfassungswidrig ist. Berlin hatte daraufhin angekündigt, eine mögliche Gesetzesänderung des Neutralitätsgesetzes zu prüfen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: