Autorennen:Wer rast, nimmt den Tod anderer in Kauf

Zwei Männer sind nach einem tödlichen Autorennen in Berlin wegen Mordes angeklagt. Das ist richtig. Sie haben nicht fahrlässig gehandelt - sondern einen Anschlag begangen.

Kommentar von Heribert Prantl

Man denkt an Schuss- und Schlagwaffen, Axt und Beil, Stemmeisen, Zaunlatten, Bierflaschen; man denkt an Gift. Aber Autos als Mordwaffe kommen in Krimis selten vor; im Alltag der Großstädte neuerdings schon. Ein Strafprozess in Berlin lehrt einen neuen Blick auf die technische und juristische Mechanik des Mordes.

Zwei Männer, so die Anklage, hatten sich zu einem Autorennen verabredet, jagten mit 160 km/h über den Ku'damm, überfuhren rote Ampeln. Ein Jeep wurde gerammt, der Fahrer starb. Nur eine fahrlässige Tat? Nur Unachtsamkeit? So haben die Gerichte bisher gegen Raser geurteilt. Lächerlich. Es ist bedingter Vorsatz. Die Raser nehmen den Tod anderer in Kauf. Das ist Mord.

Niederträchtiges Spiel mit Menschenleben

Die Anklage ist richtig. Das Auto, zur Raserei mitten in der Stadt genutzt, ist gemeingefährliches Tatmittel. Wer Rennen fahren will, kann das für 30 Euro auf dem Nürburgring tun. Mitten in der Stadt ist das kein Rennen, sondern ein Anschlag; nicht übermäßige Straßennutzung, sondern niederträchtiges Spiel mit Menschenleben.

Es gibt weniger krasse Fälle als den in Berlin; Fälle, bei denen "Mord" nicht greift. Der Vorstoß der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen ist daher richtig: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organisation von solchen Straßenrennen und die Teilnahme daran massiv bestraft; das Auto wird eingezogen. Der Gesetzentwurf sollte bald Gesetz werden.

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