Beantragter Strafbefehl gegen Limburger Bischof:Zollitsch will mit Papst über Tebartz-van Elst sprechen

Bischof Tebartz-van Elst

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst Strafbefehl beantragt

(Foto: Boris Roessler/dpa)

"Ich nehme die Lage sehr ernst": Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, kündigte an, den Skandal um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst mit Papst Franziskus besprechen zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Strafbefehl wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung in zwei Fällen beantragt. Das teilte die Ermittlungsbehörde jetzt mit. Es geht um Aussagen des Geistlichen über einen Flug nach Indien.

Damit droht dem umstrittenen Bischof eine Geldstrafe. Das Hamburger Amtsgericht prüft derzeit den bereits am 25. September eingereichten Antrag.

Gemäß der Strafprozessordnung kann Tebartz-van Elst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Dann würde es zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen, zu der das Gericht ein persönliches Erscheinen des Bischofs anordnen könnte. Akzeptiert Tebartz-van Elst den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil und ist vollstreckbar.

Vor der Bundespressekonferenz hat sich jetzt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, zu Wort gemeldet. Er wolle bald mit Papst Franziskus über die Situation im Bistum Limburg sprechen. Er nehme die dortige Lage "sehr ernst". Bei seinem seit Längerem geplanten Besuch im Vatikan in der kommenden Woche werde er mit dem Papst und den zuständigen Kurienstellen die Lage in Limburg erörtern und Vorschläge machen, wie dort zu verfahren sei.

Hintergrund des Vorwurfs ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem Spiegel über die Berichterstattung zu einer Indien-Reise. In einem Zivilverfahren gab Tebartz-van Elst laut Staatsanwaltschaft in einer eidesstaatlichen Erklärung an, es habe keine erneute Rückfrage des Spiegel-Journalisten mit dem Vorhalt "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben: "Business-Klasse sind wir geflogen" (hier der Dialog im Video). Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass diese Erklärung falsch gewesen sei. Spiegel-Autor Peter Wensierski hatte damals über den Flug des Bischofs berichtet. Er twitterte die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg (hier auch als PDF).

Tebartz-van Elst steht seit Längerem wegen drastisch gestiegene Kosten beim Bau des Limburger Bischofssitzes massiv in der Kritik. Ursprünglich waren 5,5 Millionen Euro für den Neubau veranschlagt, inzwischen ist jedoch von etwa 31 Millionen Euro die Rede. Seit Bekanntwerden der Zahlen mehren sich Rücktrittsforderungen. Kritiker stören sich auch an dem autoritären Führungsstil des Geistlichen.

Erzbischof Robert Zollitsch

Erzbischof Robert Zollitsch vor der Bundespressekonferenz in Berlin.

(Foto: dpa)
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: