Assange bei Anhörung:Supreme Court entscheidet über Auslieferung von Wikileaks-Gründer

Während die Fangemeinde der "Simpsons" seinem Auftritt in der gleichnamigen Comicserie entgegenfiebert, geht es in London um die Zukunft des realen Julian Assange: In höchster Instanz wird dort entschieden, ob der Wikileaks-Gründer den schwedischen Behörden übergeben wird. Die legen dem 40-Jährigen Sexualdelikte zur Last.

Lena Jakat

Julian Assange, ganz der moderne Eremit, steht mitten in der nordamerikanischen Wildnis am Grill, das silberne Haar perfekt in die Stirn gelockt, und plaudert entspannt mit seinen neuen Nachbarn: Homer, Marge und dem Rest der Simpsons-Bagage. So entspannt wie sich Assange ersten Bildern zufolge in der 500. Folge der Comicserie geben wird - seinen Sprechertext hat er an einem geheimen Ort in Großbritannien bereits aufgenommen -, geht es im realen Leben für den Wikileaks-Gründer gerade nicht zu.

An diesem Mittwoch muss er vor dem Supreme Court in London erscheinen. Nach einer auf zwei Tage angesetzten Anhörung soll dort in den kommenden Wochen in höchster britischer Instanz entschieden werden, ob Assange, dem in Schweden Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen wird, den dortigen Behörden für ein Verhör übergeben wird. Zwei Frauen aus dem schwedischen Umfeld von Wikileaks werfen Assange vor, bei zunächst einvernehmlichen Treffen übergriffig und gewalttätig geworden zu sein.

"Will do right to all manner of people after the laws and usages of this realm", lautet ein Schriftzug in der Lobby des höchsten Gerichts im Vereinigten Königreich. Dabei geht es in Assanges Fall um die Gesetze und Gebräuche Schwedens, die der 40-Jährige missachtet haben soll. Wegen der "herausragenden öffentlichen Bedeutung" der Angelegenheit hatte das Gericht Assanges Beschwerde gegen eine vorinstanzliche Entscheidung - ihn den schwedischen Behörden zu übergeben - zugelassen. Von der Anhörung gibt es im Netz einen offiziellen Livestream.

In dem eher schmucklosen Saal sitzen alle Akteure auf gleicher Höhe, es gibt keine erhöhte Richterbank, auch keine staubigen Perücken, die Anwälte tragen keine Roben. Der unprätentiösen Atmosphäre zum Trotz: Das Urteil der Richter wird über die Zukunft des gebürtigen Australiers und wohl auch seines Projekts Wikileaks entscheiden.

Assange verfolgt die Ausführungen seiner Anwältin, Menschenrechtsspezialistin Dinah Rose, wie ein mittelmäßig interessierter Student den Vorlesungen eines Professors: Die Arme vor der Brust verschränkt, im dunklen Anzug, blickt er immer wieder in die Unterlagen, die vor ihm auf dem Tisch liegen.

Letzte Chance: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Falls die Entscheidung des Supreme Courts gegen Assange und für die schwedischen Behörden ausfällt, könnte sich der Transparenz-Aktivist immer noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. Wie die britische Staatsanwaltschaft in ihrem Blog erläutert, hätte der EGMR dann 14 Tage Zeit, zu reagieren. Nimmt sich der Straßburger Gerichtshof Assanges Fall an, könnte er die britischen Behörden verpflichten, eine Auslieferung für die Dauer dieses Verfahrens auszusetzen. Falls der EGMR jedoch eine Klage ablehnt, wäre der Weg endgültig frei für Verhöre durch schwedische Ermittler.

Die Entscheidung der Londoner Richter könnte auch richtungsweisend für die Auslieferungspraxis innerhalb der Europäischen Union sein.

In der Anhörung, die sich zu Beginn in technische Details von Auslieferungsabkommen und -prozeduren verstrickt (und die durch zwei unterschiedliche Nummerierungssysteme der Akten offensichtlich verkompliziert wurde), geht es auch darum, ob die schwedischen Behörden überhaupt ausreichend legitimiert sind, die Auslieferung des Wikileaks-Gründers zu verlangen.

Während seine Anwälte das in Frage stellen, kritisieren Assanges Anhänger auch die Argumentation: Wenn es tatsächlich nur um eine Befragung im Rahmen der laufenden Ermittlungen gehe, bringen sie vor, wäre diese auch per Internet möglich, via Skype etwa. Dazu brauche es keine Auslieferung.

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