Das Gericht hat hohe Haftstrafen im Templiner Mordprozess gegen zwei junge Rechtsextreme verhängt: Sie hatten einen Arbeitslosen aus Verachtung zu Tode geprügelt.
Das Landgericht Neuruppin hat im Mordprozess gegen zwei junge Männer aus Templin hohe Haftstrafen verhängt. Sie wurden der Tötung eines alkoholabhängigen Arbeitslosen für schuldig befunden. Der 19-jährige Angeklagte Sven P. muss wegen Mordes für zehn Jahre ins Gefängnis. Der 22-jährige Christian W. wurde wegen Beihilfe zum Mord und wegen Körperverletzung zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
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Tödliche Verachtung: Christian W. (stehend) und Sven P. (sitzend) im Gerichtssaal im Landgericht Neuruppin in Brandenburg. (© Foto: dpa)
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Die beiden Männer waren angeklagt, ihr 55-jähriges Opfer im Juli 2008 aus Verachtung für dessen sozialen Status zu Tode geprügelt zu haben. Der Vorsitzende Richter Gert Wegner sagte, beiden Angeklagten fehle jedes Mitgefühl. Ein solcher Empathiemangel mache Menschen offen für rechtes Gedankengut, wie es etwa bei den Folterknechten im KZ der Fall gewesen sei.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lag das Motiv in der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten, die Täter hätten ihr Opfer "aus menschenverachtender und politisch rechter Überzeugung heraus" durch massive Tritte gegen den Kopf getötet.
Das Gericht hatte sich nur auf Spuren vom Tatort und auf Aussagen von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen können. Die Angeklagten hatten während des Prozesses geschwiegen.
Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht. Ulrich Schoeneich, parteiloser Bürgermeister der schmucken Kurstadt in der Uckermark, hatte unmittelbar nach der Tat die Existenz einer rechten Szene in Templin geleugnet und so eine heftige Debatte ausgelöst. Die Polizei schätzt die rechtsextreme Szene in Templin derzeit auf 30 gewaltbereite Rechte.
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(SZ vom 06.05.2009/grc)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Da fallen mir die Worte Bonhöffers ein (in abgewandelter Form):
Als es gegen die Hartz-IV-Empfänger ging, habe ich geschwiegen, denn ich war ja kein Hartz-IV-Empfänger.
Als es gegen die Rentner ging, habe ich geschwiegen, denn ich war ja kein Rentner.
usw. usf.
Als es dann gegen mich ging, war keiner da, der mir geholfen hat .....
Und die Moral von der Geschicht ? Solidarität ist keine Einbahnstraße.....
PS: Die Medien heizen die Verachtung gegen Arbeitslose gerne kräftig an. Manche Dep.pen bekommen das eben in den falschen Hals und dann passieren solche Straftaten. Wundert mich überhaupt nicht !
Die Tochter heute Nacht bei Domian:
domianarchiv.de/Domian_2009-05-06.hq.mp3
Hut ab !
wurde für dieses niederträchtige Verbrechen das strafliche Höchstmaß verhängt. Dem Gericht kann kein Vorwurf gemacht werden.
Bleibt zu hoffen, dass die Mörder sich in der Zeit der Haft tatsächlich ändern. Es muss ihnen deutlich gemacht werden, dass sie in anderen Ländern diese Chance zu einem Neuanfang nicht bekommen hätten.
Ich nenne das einen brutalen Mord - und dafür gehört lebenslänglich!
Das Jugendstrafrecht gehört tatsächlich reformiert. Mit 16 ist man reif genug zur Europawahl zu gehen, mit 17 Autofahren und mit 18 darf man den Bundestag wählen. Und dann ist man mit 21 noch Jugendlicher? Irgendwas passt da nicht.
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