Das Gericht hat hohe Haftstrafen im Templiner Mordprozess gegen zwei junge Rechtsextreme verhängt: Sie hatten einen Arbeitslosen aus Verachtung zu Tode geprügelt.

Das Landgericht Neuruppin hat im Mordprozess gegen zwei junge Männer aus Templin hohe Haftstrafen verhängt. Sie wurden der Tötung eines alkoholabhängigen Arbeitslosen für schuldig befunden. Der 19-jährige Angeklagte Sven P. muss wegen Mordes für zehn Jahre ins Gefängnis. Der 22-jährige Christian W. wurde wegen Beihilfe zum Mord und wegen Körperverletzung zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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Tödliche Verachtung: Christian W. (stehend) und Sven P. (sitzend) im Gerichtssaal im Landgericht Neuruppin in Brandenburg. (© Foto: dpa)

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Die beiden Männer waren angeklagt, ihr 55-jähriges Opfer im Juli 2008 aus Verachtung für dessen sozialen Status zu Tode geprügelt zu haben. Der Vorsitzende Richter Gert Wegner sagte, beiden Angeklagten fehle jedes Mitgefühl. Ein solcher Empathiemangel mache Menschen offen für rechtes Gedankengut, wie es etwa bei den Folterknechten im KZ der Fall gewesen sei.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lag das Motiv in der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten, die Täter hätten ihr Opfer "aus menschenverachtender und politisch rechter Überzeugung heraus" durch massive Tritte gegen den Kopf getötet.

Das Gericht hatte sich nur auf Spuren vom Tatort und auf Aussagen von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen können. Die Angeklagten hatten während des Prozesses geschwiegen.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht. Ulrich Schoeneich, parteiloser Bürgermeister der schmucken Kurstadt in der Uckermark, hatte unmittelbar nach der Tat die Existenz einer rechten Szene in Templin geleugnet und so eine heftige Debatte ausgelöst. Die Polizei schätzt die rechtsextreme Szene in Templin derzeit auf 30 gewaltbereite Rechte.

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(SZ vom 06.05.2009/grc)