Angeblicher Missbrauch:Marcos Anwälte legen Beschwerde ein

Die Anwälte des in der Türkei inhaftierten 17-Jährigen haben am Montag am Gericht in Antalya Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft eingelegt.

Die Verteidiger rechneten frühestens am Freitag mit einer Entscheidung über den Einspruch, sagte Rechtsanwalt Matthias Waldraff in Hannover. Beim Verhandlungstermin am vergangenen Freitag hatten die Richter einem Antrag auf Haftverschonung erneut nicht stattgegeben.

Marco ist wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen Britin angeklagt und bereits ein halbes Jahr hinter Gittern. Der Schüler aus dem niedersächsischen Uelzen bestreitet den Vorwurf.

Sollte die Beschwerde zugunsten des 17-Jährigen entschieden werden, müsse die Haftverschonung sofort gewährt werden, sagte Waldraff. "Dann käme er zum nächsten Verhandlungstag am 26. Oktober als freier Mensch in den Gerichtssaal." Allerdings gebe es auch bei einer positiven Entscheidung einen Vorbehalt. "Die Staatsanwaltschaft hätte dann die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen."

Befangenheitsantrag erwogen

Über die Beschwerde entscheidet laut Waldraff kein anderes oder übergeordnetes Gericht, sondern ein anderer Strafsenat des Gerichts in Antalya. Sollte dem Einspruch gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht stattgegeben werden, behalten sich die Verteidiger zur Eröffnung des nächsten Verhandlungstages einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht vor.

Marco und das Mädchen hatten sich während des Osterurlaubs im südtürkischen Badeort Side kennengelernt und waren nach einem Discoabend mit anderen Jugendlichen im Hotelzimmer der 13-Jährigen gelandet.

Nach Aussagen von Marco war die Initiative zu den Zärtlichkeiten von dem Mädchen ausgegangen, das sich zudem als 15- Jährige ausgegeben habe. Nach einer Anzeige von Charlottes Mutter war der Junge noch im Hotel festgenommen worden. Marco sitzt seit dem 12. April in Haft.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: