Gesetz aus der Kolonialzeit:Homosexualität in Indien wieder strafbar

Gleichgeschlechtlicher Sex kann in Indien mit zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Zwar hat ein Gericht schon vor einigen Jahren erklärt, homosexuelle Beziehungen seien prinzipiell nicht strafbar. Doch jetzt hat das Oberste Gericht in Neu-Delhi diese Entscheidung aufgehoben.

Homosexualität ist in Indien doch illegal - das hat das oberste Verfassungsgericht des Landes entschieden. Damit hob der Supreme Court of India am Mittwoch eine Entscheidung einer unteren Instanz auf, die 2009 erklärt hatte, einvernehmlicher Sex zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts sei keine Straftat. Diese Entscheidung wurde damals vor allem von religiösen Gruppen kritisiert.

Nach dem mehr als 100 Jahre alten Gesetz, das noch aus der Zeit der britischen Kolonialherrschaft stammt, kann homosexueller Geschlechtsverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zwar wird das Gesetz in Indien selten angewendet, homosexuelle fordern dennoch, dass es formal abgeschafft wird. Sie werfen der Polizei vor, den Paragrafen für Schikanen und Einschüchterungen zu nutzen.

Für Indiens Schwule und Lesben ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag, mussten sie doch bisher schon mit einer Stigmatisierung leben, konnten jedoch auf die aktuelle Gesetzeslage verweisen. Aktivisten, die für die Gleichstellung in Indien kämpfen, sprachen denn auch von einem "schwarzen Tag" für homosexuelle Paare. Die Entscheidung untergrabe das Recht der Menschen "auf Gleichheit, Privatsphäre und Würde", sagte der Chef der indischen Sektion von Amnesty International. Das Urteil werfe Indien "um Jahre zurück".

Die richterliche Entscheidung stellt Homosexualität zwar wieder eindeutig unter Strafe. Das Oberste Gericht verlangt aber auch vom Gesetzgeber, in der Frage für Klarheit zu sorgen. Das Parlament könne den Paragraphen 377 des indischen Strafgesetzbuches abschaffen, wenn es dies wünsche, stellten die Richter klar.

In dem Paragrafen heißt es, wer freiwillig "gegen die natürliche Ordnung" Geschlechtsverkehr mit einem Mann, Frau oder einem Tier habe, solle mit einer Gefängnisstrafe von bis zu Jahren und einer Geldbuße bestraft werden. Ein untergeordnetes Gericht hatte im Jahr 2009 entschieden, dass gleichgeschlechtlicher Sex, der übereinstimmend erfolge, nicht gegen das Gesetz verstoße.

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