Alternative zu Babyklappen:Kabinett will Frauen vertrauliche Geburt ermöglichen

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Die Neuregelung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

(Foto: dpa)

Heimliche Geburten, ausgesetzte und getötete Neugeborene: Die Regierung stimmt einem Gesetzentwurf als Alternative zu Babyklappen zu. Frauen sollen nach einer "vertraulichen Geburt" entscheiden können, ob ihr Kind im Alter von 16 Jahren ihre Identität erfährt oder nicht.

Frauen sollen in Deutschland ihre Kinder bald unter geschützter Identität zur Welt bringen können. Das schwarz-gelbe Kabinett verabschiedete dazu einen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). Ziel sei es, die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von Kliniken möglichst zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

Dem Entwurf zufolge soll den Frauen bereits vor der Geburt eine "umfassende, niederschwellige und ergebnisoffene Beratung" angeboten werden. Dadurch soll der Schwangeren die Chance eröffnet werden, sich doch für ein Leben mit dem Kind zu entscheiden. Erst wenn es keine andere Lösung gibt, werde die sogenannte vertrauliche Geburt angeboten.

Ziel sei es, Schwangere, die bei und nach der Geburt anonym bleiben möchten, schon während der Schwangerschaft besser zu erreichen. Das sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach.

Kind bekommt Recht, Identität der Mutter zu erfahren

Die Frau kann dem Entwurf zufolge ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Das Kind wird in der Regel zur Adoption freigegeben. Die Daten der Mutter werden zwar aufgenommen, aber bis zum 16. Lebensjahr des Kindes versiegelt. Legt die Mutter dann keinen Einspruch ein, kann das Kind erfahren, wer seine Eltern sind. Die Neuregelung soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Anonyme Geburten sind bereits heute möglich. Bislang fehlte aber eine bundeseinheitliche Gesetzesregelung und damit eine sichere Grundlage für die Frauen, die Kinder und andere Beteiligte. Auch das Recht des Kindes, den Namen seiner Mutter zu erfahren, wurde bisher nicht berücksichtigt. Mit dem Gesetz verfolgt Familienministerin Schröder das Ziel, dass künftig mehr Frauen die vertrauliche Geburt statt die Babyklappen nutzen. Wie die vertrauliche Geburt sollen auch die Babyklappen nach drei Jahren einer Prüfung unterzogen werden.

Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zufolge wurden zwischen 1999 und 2010 nahezu 1000 Kinder anonym geboren oder in eine Babyklappe gelegt. Bis zu 35 Kinder werden pro Jahr direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet.

Das Kabinett hat außerdem eine Reihe anderer Entscheidungen getroffen:

  • Glücksspielanbietern und Telefon-Abzockern soll das Geschäft erschwert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass Gewinnspielverträge künftig von den Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen und nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden können. Auch sollen künftig für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden dürfen. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro.
  • Die Höhe von Abmahnungen bei Urheberrechtverletzungen im Internet soll künftig gedeckelt werden. Künftig soll bei einer ersten Abmahnung - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik - ein Höchstbetrag von 155,30 Euro gelten, wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mitteilte. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Die Neuregelungen sehen auch vor, dass Anwaltkanzleien künftig genau aufschlüsseln müssen, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern.
  • Reformen bei der staatlichen Förderbank KfW: Das Institut soll seinen Sonderstatus zumindest teilweise verlieren. Künftig muss sie sich der deutschen Bankenaufsicht stellen und erhöhte Standards - etwa bei Risikomanagement und Vorhlatung ausreichender Eigenmittel - einhalten.
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