Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern saß Siegmar F. bereits acht Jahre im Knast. Das Landgericht Dresden verhinderte nun die Freilassung des 47-jährigen Sexualstraftäters. Er muss in nachträgliche Sicherheitsverwahrung.

Für einen verurteilten Kinderschänder ist in Sachsen erstmals eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das Landgericht Dresden entschied am Montag, dass von dem 47-jährigen Baufacharbeiter Siegmar F. nach seiner Haftentlassung eine andauernde Gefahr ausgehen könnte.

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Die Große Strafkammer folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich gegen dagegengestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Stefan Heinemann kündigte Revision an.

Siegmar F. wurde 1999 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung pornographischer Schriften in 21 Fällen zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Die Opfer stammten überwiegend aus Tschechien. Die Haftzeit endete eigentlich am 28. September vergangenen Jahres.

Wenige Tage zuvor erließ das Landgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft jedoch einen Unterbringungsbefehl, sodass Siegmar F. nicht aus der Haft entlassen werden konnte.

Der Vorsitzende der Strafkammer, Tom Maciejewski, wies darauf hin, dass der 47-Jährige seine zu Haftzeiten begonnene Sozialtherapie abgebrochen habe. Er habe zudem seine pädophilen Neigungen bagatellisiert. Auf Grund seiner Intelligenz sei er in der Lage gewesen, zu manipulieren und seine Absichten zu verstecken.

Zugleich sprach Maciejewski von mangelnder Offenheit bei Siegmar F. Es sei bei ihm wegen seiner andauernden Gefährlichkeit von weiteren Straftaten auszugehen. Deshalb sei die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen.

Heinemann wies auf Erfolgsaussichten bei Revisionen vor dem Bundesgerichtshof hin. Diese seien sehr hoch. Das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung spreche als Voraussetzung für die Anordnung von neuen Tatsachen, die sich während der Haftzeit hätten ergeben müssen. Diese neuen Tatsachen sehe er nicht, sagte der Anwalt.

Bereits zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht die Einschätzung der Justizvollzugsanstalt Torgau verlesen. Darin wurde eine Rückfallgefahr von Siegmar F. nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen. Es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass der 47-Jährige wieder Straftaten begehe.

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(AP)