Beim Prozess um den Alkohol-Tod eines 16-Jährigen in Berlin bekennt der angeklagte Kneipier seine Reue und seinen Fehler. Von seiner Schuld spricht er nicht.
Ein 16-jähriger Junge ist tot, er hat sich, man kann es nicht milder ausdrücken, in einer Kneipe zu Tode gesoffen. Der Gastwirt, der diese Kneipe betrieb, steht jetzt vor Gericht, es ist ein Prozess, der großes öffentliches Interesse erregt, denn dass Jugendliche, nicht selten sogar Kinder, sich bis zur Bewusstlosigkeit mit Alkohol zuschütten, ist in Deutschland beileibe kein Einzelfall.
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Eine streng abgeschirmte Verhandlung: Am Berliner Landgericht steht der Wirt, der mit dem 16-jährigen Lukas W. um die Wette trank, vor dem Richter. (© Foto: ddp)
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Draußen auf dem Flur vor dem Gerichtssaal steht eine Schülergruppe, 14-Jährige, mit ihrem Lehrer. Sie würden sehr gern als Zuschauer in diese Verhandlung gehen, aber sie dürfen nicht. Der Vorsitzende Richter hat angeordnet, dass Zuschauer unter 16 nicht in den Saal dürfen. Ein Grund für diese Beschränkung ist nicht in Erfahrung zu bringen. Ein Vorsitzender Richter ist in einem deutschen Gerichtssaal fast so allmächtig wie der liebe Gott.
Dieser hier heißt Peter Faust, und es hat fast genau zwei Jahre gedauert, bis er mit seiner 22. Großen Strafkammer am Landgericht Berlin die Strafsache gegen den 28-jährigen ehemaligen Gastwirt Aytac G. aufruft, der im Februar 2007 in Berlin-Charlottenburg das Lokal "Eye T" betrieb. Kurz nach sieben Uhr am Morgen des 25. Februar 2007 - es war ein Sonntag - ging ein Notruf bei der Feuerwehr ein. Drei Minuten später war der Rettungswagen vor dem Lokal am Spandauer Damm 40.
Die beiden Feuerwehrmänner fanden den 16-jährigen Lukas W. mit blau angelaufenem Gesicht in einer Ecke sitzend, ohne Puls, ohne Atmung. Sie begannen sofort mit der Wiederbelebung, der Notarzt, der zehn Minuten später eintraf, konnte den Kreislauf wieder in Gang bringen, aber Lukas W. blieb im Koma, bis er fünf Wochen später im Rudolf-Virchow-Krankenhaus starb. "Hirntod infolge Alkoholvergiftung", steht in der Anklage. Bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus hatte der Junge 4,4 Promille Alkohol im Blut.
Zum Weitertrinken provoziert
Um vier Uhr morgens an jenem Sonntag war Lukas W. im Eye T aufgetaucht. Per SMS soll er sich zuvor mit dem Wirt zu einem Wetttrinken verabredet haben: Tequila, bis einer aufgibt oder kotzt. Aytac G., der Wirt, habe "um jeden Preis gewinnen" wollen, und habe seine jugendlichen Bedienungen deshalb angewiesen, an Lukas Schnaps, an ihn selbst aber Wasser auszuschenken. Erst nach 25 bis 30 Gläsern habe das Mädchen, das die Schnäpse brachte, aus Versehen das Glas mit dem Wasser vor Lukas gestellt, und so sei der Schwindel aufgeflogen.
Von da an sei der Tequila direkt am Tisch eingeschenkt worden, so dass jetzt auch der Wirt Schnaps trinken musste. Lukas habe dann, "sichtlich angewidert", eine Trinkpause vorgeschlagen, woraufhin der noch völlig nüchterne Aytac G. fünf Tequilas schnell hintereinander hinuntergestürzt habe, um Lukas zum Weitertrinken zu provozieren. Nach 45 "Trinkeinheiten", also fast einem ganzen Liter 38-prozentigem Schnaps, habe Lukas die Besinnung verloren. Aytac G., trägt Staatsanwalt Reinhard Albers vor, habe das zumindest billigend in Kauf genommen - strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung mit Todesfolge, bedroht mit mindestens drei Jahren Haft.
Konfirmation mit Cocktails und Tequila
Die Anklage geht aber noch weiter. In G.'s Kneipen - ehe er das Eye T am Spandauer Damm eröffnete, betrieb er von November 2005 bis Dezember 2006 ein Lokal gleichen Namens in Steglitz - soll nicht nur in diesem tödlich verlaufenen Fall an Jugendliche Alkohol ausgeschenkt worden sein. Rund 170 Einzelfälle nennt der Staatsanwalt: 16-Jährige, 15-Jährige, in zwei Fällen sogar 13-Jährige konnten danach in G.'s Lokal problemlos harte Sachen und alkoholhaltige Cocktails konsumieren. Auch Lukas W. war hier kein Unbekannter. Im Mai 2006 hatte er hier seine Konfirmation und im August seinen 16. Geburtstag gefeiert - mit Cocktails und Tequila.
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Die Verantwortung für diese Veranstaltung lag eindeutig beim Wirt. Es hätte gereicht, dass er keinen Alkohol mehr ausschenkt.
Außerdem: 1. Als Wirt musste der "wetttrinkende" Wirt wissen, dass er a) an Jugendliche keinen harten Alkohol ausschenken darf und b) diese um jene Tageszeit nichts in der Kneipe zu suchen haben. Er ist für das Einalten von Rechtsvorschriften des Jugendschutzgesetzes in seiner Kneipe verantwortlich.
2. Der Wirt hat bei dem "Wettbewerb" beschissen, um ihn zu gewinnen.
3. Er hätte wissen müssen, dass ein der Blutalkoholgehalt, der durch rasches Trinken von 45 Tequila erreicht wird, zum Tode führen kann - auch bei Erwachsenen.
Er hat den Jugendlichen also wissentlich bis über den Anschlag hinaus zugeschüttet, um selbst als "Wettgewinner" dazustehen, und hat damit dessen Tod zumindest billigend inkauf genommen.
Ich denke, das dürfte für "niedrige Beweggründe" ausreichen...
Immer mit der Ruhe. Bloß weil irgendwo irgendwer seine Kneipe irgendwie nennt, müssen Journalisten doch nicht plötzlich auf einen Teil der deutschen Sprache verzichten! Wer seine Kneipe nach einem normalen deutschen Ausdruck benennt, darf sich nicht wundern, wenn der auch noch von anderen benutzt wird. Denn patentieren lassen kann man Alltagssprache nicht.
Hätte der SZ-Journalist die Kneipe gekannt, hätte er den Artikel vermutlich trotzdem anders betitelt. Nur - wer kennt die Kneipe? Außer vielleicht ein paar Berliner?
Dass sie die "Bar jeder Vernunft" in Berlin (www.bar-jeder-vernunft.de), die mit dem Fall nichts zu tun hat, durch die Wahl der Überschrift mit dem Fall in Verbindung bringen stört Sie nicht?
Mit welchem Urteil hätte ein Dealer von illegalen Drogen zu rechnen, der seinem "Kunden" das Zeug verkauft und ihn dann noch zum Konsum einer tödlichen Überdosis auffordert? Nichts anderes ist hier passiert.
in Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren "leichten" Alkohol (Bier/Sekt/Wein) trinken. "Harter" Alkohol ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
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