Eine Adoption ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch nur zulässig, "wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht". Die Adoption wird vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen. Die Eltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Das Kind oder sein Vormund muss in die Adoption einwilligen. Ist die Adoption gültig, hat das Kind dieselben Rechte wie leibliche Nachkommen.

Anzeige

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten weitere Eignungskriterien: Adoptiveltern sollen "mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugsperson zur Verfügung stehen". Daher ist gewünscht, dass sie nicht über 40 Jahre älter als ihr Adoptivkind und körperlich gesund sind.

Auslandsadoptionen unterliegen seit 2002 neuen Bestimmungen, nachdem Deutschland dem "Haager Übereinkommen" beigetreten ist. Das Abkommen soll sicherstellen, dass Adoptionen zwischen Unterzeichner- Staaten gleichen Standards unterliegen. Die Behörden im Heimatland des Kindes müssen prüfen, ob die leiblichen Eltern der Adoption zugestimmt haben und dass keine illegalen Zahlungen geflossen sind.

Die Zahl der Adoptionen geht seit Jahren zurück. 2002 wurden nur noch 5668 Kinder und Jugendliche adoptiert, über ein Drittel weniger als noch 1993. Auf einen zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen kamen 14 mögliche Adoptiveltern.

Adoptionen aus dem Ausland haben an Bedeutung gewonnen. Eines von drei adoptierten Kindern hatte 2002 nicht die deutsche Staatsangehörigkeit: 1011 kamen aus dem europäischen Ausland, überwiegend aus osteuropäischen Ländern, 518 aus Asien, 236 aus Nord- und Südamerika, 146 aus Afrika. In der Statistik nicht enthalten sind jene Kinder, die illegal eingeschleust wurden.

Für eine Auslandsadoption gibt es nach Expertenmeinung verschiedene Motive. Stehen für einige Adoptionswillige laxere Bestimmungen und kürzere Wartezeiten im Vordergrund, so beschreiten andere diesen Weg, um benachteiligten Kindern eine Zukunftsperspektive bieten zu können.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(dpa)